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Finanzen : Befugnisse wie die Polizei

Zollfahndungsdienst wird neu aufgestellt

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
2 Min

Der Zollfahndungsdienst wird in Zukunft mit seinen Befugnissen der Bundespolizei weitgehend gleichgestellt Dies sieht der am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088, 1916116, 19/16139) vor. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion fand keine Mehrheit.

Das Gesetz sieht unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler vor. Der Einsatz verdeckter Ermittler sei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die zu schützenden Rechtsgüter im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes unerlässlich, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend konspirativ und unter größter Abschottung agieren würden.

Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich. Bei der Vorbereitung und beim Begehen von Straftaten würden zunehmend Telekommunikationsendgeräte eingesetzt, deren Rufnummern oder Kennungen dem Zollkriminalamt oftmals nicht bekannt seien. Wie in der polizeilichen Praxis soll das Zollkriminalamt daher sogenannte IMSI-Catcher oder WLAN-Catcher zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen.

In einem Entschließungsantrag hatte sich die FDP-Fraktion gegen die Grundrechtseingriffe bereits bei "drohenden Gefahren" gewandt. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Die Liberalen hatten gewarnt, der Begriff der drohenden Gefahr dürfe keinen Eingang in Gefahrenabwehrgesetze des Bundes finden.

Im Finanzausschuss hatte die Koalition mit einem Änderungsantrag die Verlängerung des "engagierten Ruhestands" für die Beamten im Postnachfolgebereich bis Ende 2024 in das Gesetz eingefügt. Für die Beamten besteht die Möglichkeit, sich ab dem 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen zu lassen. Im engagierten Ruhestand müssen diese Beamten dann einen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.