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Umwelt : Ringen um Klimapaket beendet

Bundestag und Bundesrat stimmen Vermittlungsausschuss-Kompromiss zu

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
2 Min

Der Weg für niedrigere Preise bei Bahntickets im Fernverkehr und einen Steuerbonus bei der energetischen Sanierung von Wohnhäusern zum 1. Januar 2020 ist frei. Bundestag und Bundesrat stimmten vergangene Woche einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss von Bund und Ländern (19/16060) zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) zu. Mit 426 Stimmen bei einer Enthaltung und 221 Gegenstimmen votierte der Bundestag für den Entwurf. Kritik an dem Vermittlungs-Ergebnis kam von den Fraktionen AfD, FDP und Die Linke.

Der Kompromiss sieht vor, dass ab 2021 der Preis für den Ausstoß von klimaschädlichen Kohlendioxid (CO2) in den Bereichen Verkehr und Gebäude steigen soll: Wo vorher ein Start mit zehn Euro pro Tonne vorgesehen waren, beinhaltet der neue Kompromiss, dass der Preis ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne startet und danach in Fünf-Euro-Schritten bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne erhöht werden soll. Fossile Heiz- und Kraftstoffe sollen dadurch teurer werden und Bürger und Industrie dazu angeregt werden, klimafreundliche Technologien zu kaufen und zu entwickeln. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor.

Parallel sollen Bürger und Unternehmen stärker entlastet werden. Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 bleibt bestehen, ebenso die entsprechende Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zusätzlich soll zwischen 2024 und 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere drei Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Über die Senkung der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms soll es zudem Entlastungen beim Strompreis geben.

Veto Zuvor hatte der Bundesrat gegen die Steuervorhaben aus dem Klimapaket ein Veto eingelegt, da die Länder mit Steuerausfällen bei der Mehrwertsteuer rechneten. Die neue Einigung sieht vor, die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms aufzuteilen: Die Länder sollen für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge erhalten, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. 2025 soll evaluiert werden, ob weitere Kompensationen nötig sind.

Hinsichtlich der Regelungen zu Windkraftanlagen empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen. Er bittet die Bundesregierung Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie zu erarbeiten. Dabei müssten Bürger und Kommunen an den Erträgen von Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung beteiligt werden.

Lenkungswirkung Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) lobte, dass der Kompromiss mehr sei als "der kleinste gemeinsame Nenner". Das, was klimaschädlich sei, werde künftig teurer, gleichzeitig werde klimafreundliches Verhalten billiger. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das Ergebnis in die richtige Richtung weise. Der CO2-Preis werde nun eine Lenkungswirkung entfalten und von der Senkung der EEG-Umlage profitiere neben den privaten Haushalten auch der Mittelstand. Der höhere CO2-Preis war eine der Bedingungen der Grünen für ihre Zustimmung zum Gesetzespaket in der Länderkammer, in der Union und SPD auf die Stimmen der Grünen angewiesen sind.