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geschäftsordnung : Ausschüsse tagen weiter nicht öffentlich

Linke und Grüne scheitern mit Vorstoß für mehr Transparenz bei den Beratungen

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
3 Min

Die Bundestagsausschüsse werden auch in Zukunft grundsätzlich nicht öffentlich tagen. Das entschied der Bundestag am späten Donnerstagabend und lehnte damit Anträge der Fraktionen Die Linke (19/10) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/965) ab. Gegen die Anträge votierten Union, SPD und FDP, die AfD-Fraktion enthielt sich. Die Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen wollten erreichen, dass die Ausschüsse, anders als derzeit in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt, grundsätzlich öffentlich tagen.

In Paragraf 69 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: "Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der Ausschuss kann beschließen, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben die Öffentlichkeit zuzulassen." In der Tat sind schon jetzt etliche Ausschusssitzungen öffentlich, beispielsweise Expertenanhörungen zu gesetzlichen Vorlagen.

Regel umkehren Nach den Vorstellungen von Linken und Grünen sollte das bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werden. Beide Fraktionen sprachen sich in den Anträgen dafür aus, öffentliche Sitzungen als Livestream im Internet zu übertragen. Soweit bestimmte Geheimhaltungsbedürfnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner das Interesse an der öffentlichen Beratung überwögen, sollte der Ausschuss die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben ausschließen.

Friedrich Straetmanns (Linke) argumentierte in der Schlussdebatte, es sollte selbstverständlich sein, dass etwa Petenten im Petitionsausschuss die Behandlung ihrer Anliegen verfolgen könnten. Damit würde die demokratische Auseinandersetzung gestärkt. Alles andere führe in den Verdacht der Geheimniskrämerei. Dies sei dann der Sprengstoff, aus dem Verschwörungstheoretiker ihren Profit zögen. Britta Haßelmann (Grüne) ergänzte, es müsse mehr getan werden, um den Parlamentarismus lebendiger und Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen. In den Parlamenten vieler Bundesländer tagten die Ausschüsse bereits in der Regel öffentlich.

Kein Aushilfsplenum Thomas Seitz (AfD) erklärte, eine unmittelbare verfassungsrechtliche Pflicht, die Arbeit der Ausschüsse öffentlich auszugestalten, lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten. Die Anträge schössen auch über das Ziel hinaus. Die Ausschüsse für Inneres und Verteidigung etwa könnten "aus zwingenden Sachgründen" die Öffentlichkeit nur ausnahmsweise vertragen.

Auch Marco Buschmann (FDP) kritisierte, die Anträge gingen zu weit. Dadurch würde "das Wesen der Ausschussarbeit erheblich und zu ihrem Nachteil" verändert. So biete das jetzige "Ausschussklima" häufig mehr Erkenntnisse, als etwa die Fragestunde im Plenum. Wenn die Ausschüsse zum "Aushilfsplenum" gemacht würden, könnte es zudem sein, dass dort dann die Redezeit quotiert würde. Derzeit prägten Argumente und Sachkenntnis die Beratungen, nicht Zeitvorgaben. Hier sei die Opposition häufig im Vorteil.

Patrick Schnieder (CDU) wies darauf hin, dass in der vergangenen Wahlperiode immerhin 22 Prozent der Ausschusssitzungen öffentlich gewesen seien. Dies sei alles andere als selten. Es dürfe auch nicht der Eindruck erweckt werden, als wären Sitzungen ohne Öffentlichkeit womöglich anrüchig. Öffentlichkeit gehöre zur Demokratie, aber Transparenz sei nicht immer hilfreich. Es müsse auch Räume geben, in denen Abgeordnete geschützt diskutieren könnten, ohne jedes Wort abwägen zu müssen. So wäre es kaum vorstellbar, von Kameras beobachtet um Kompromisse zu ringen. Öffentliche Ausschusssitzungen würden zudem die Debatten im Plenum uninteressanter machen. Mit der jetzigen Regelung sei das Parlament gut gefahren.