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gesundheit : Experten loben Reform der Organspende

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
2 Min

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Organspendenpraxis in Krankenhäusern wird von Gesundheitsexperten unterstützt. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (19/6915) beinhalte geeignete Regelungen, um die Zahl der Spenden zu erhöhen, erklärten die Experten, auch in schriftlichen Stellungnahmen, bei einer Anhörung vergangene Woche im Gesundheitsausschuss. Kritik kam an Detailregelungen.

So erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Neuregelung, wonach in Entnahmekliniken mit mehr als einer Intensivstation für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden solle, könnte nicht immer eine Verbesserung bewirken. In kleinen Kliniken könnte eine Bündelung der Expertise und Erfahrung in einer Person von Vorteil sein. Zudem sollten Rechte und Pflichten des Transplantationsbeauftragten eindeutig festgelegt werden.

Auch sollten qualifizierte Pflegekräfte die Aufgaben eines Transplantationsbeauftragten eigenverantwortlich wahrnehmen können, forderte die DKG. Schließlich müsse klargestellt werden, dass eine Hirntodfeststellung zum Zweck der Organspende und eine Meldung an die Koordinierungsstelle unterbleiben müsse, wenn dem Arzt oder dem Krankenhaus ein Widerspruch gegen eine Organspende bekannt sei.

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte die Regelungen und erinnerte daran, dass eine Reform der gesetzlichen Grundlage für Organspenden noch ausstehe. Die Frage einer möglichen Widerspruchslösung berühre viele ethische, religiöse und rechtliche Aspekte, die Diskussion darüber müsse sensibel geführt werden.

Lebendspenden Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wertete den Gesetzentwurf als wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Steigerung der Organspenden. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) sprach sich für weitergehende Möglichkeiten aus. Angesichts des Mangels an Spenderorganen sollten auch sogenannte altruistische Lebendspenden, Cross-over-Lebendspenden zwischen Paaren und Kettentransplantationen ermöglicht werden.

Das sieht die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) genauso und forderte, die Lebendspende nicht länger nachrangig gegenüber der postmortalen Spende zu behandeln. Bei Cross-over-Spenden könnten Paare untereinander die Spenderorgane tauschen. Dies müsse nicht auf zwei Paare beschränkt sein, sondern könne zu einem Ringtausch oder ein Pool-Spende ausgeweitet werden.

Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels von der Universität zu Köln sagte in der Anhörung, die Transplantationsregelungen in Deutschland seien im internationalen Vergleich besonders restriktiv. Er sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten für Lebendspenden zu erweitern. Sorgen vor einem Organhandel seien aus seiner Sicht unbegründet. Ein Sprecher der Lebertransplantierten Deutschland machte hingegen auf mögliche schwere Nebenwirkungen von Lebendspenden aufmerksam und riet zur Zurückhaltung.

Die Gesetzesnovelle soll mit veränderten Vorschriften und Abläufen dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu identifizieren. Dazu wird vor allem die Rolle des Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern gestärkt.