Piwik Webtracking Image

Umwelt I : Grenzwertig

Ein Gesetzentwurf zu Ausnahmen bei Fahrverboten ist bei Juristen umstritten. Gestritten wird auch über die wissenschaftliche Begründung des Grenzwertes für…

04.02.2019
2023-08-30T12:36:15.7200Z
4 Min

Ein Brief hat die ohnehin schon hochtourig laufende Debatte um Diesel, Stickoxide, Grenzwerte und Fahrverbote kräftig angeheizt. Überwiegend Lungenärzte um Initiator Dieter Köhler stellten darin die angenommenen Gesundheitsfolgen der Belastung und die wissenschaftliche Grundlage jenes Wertes in Frage, der aktuell dafür verantwortlich ist, dass in vielen Städten Fahrverbote für Diesel bereits verhängt sind oder drohen. Die über 100 Unterschreibenden stellten sich damit gegen die offizielle Auffassung der rund 4.000 Mitglieder umfassenden Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, deren ehemaliger Präsident Köhler ist. Die Gesellschaft hatte vergangenen November in einem Positionspapier vor der Belastung mit Luftschadstoffen gewarnt. Die Reaktionen auf den Brandbrief folgten prompt: Das Forum der Internationalen Lungengesellschaften widersprach den Briefeschreibern deutlich, ebenso tat es der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner.

Politisch fiel das Echo gemischter aus. Bei Teilen der Union, AfD und FDP sah man sich in der politisch gehegten Skepsis bestätigt. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hingegen betonte eine "solide wissenschaftliche Basis" der Grenzwerte. Innerhalb der Bundesregierung rumorte es. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nahm den Brief als eine "Versachlichung" der Debatte wahr und forderte, die Grenzwerte in den Blick zu nehmen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) warnte hingegen vor einer "Scheindebatte".

Ausnahmen umstritten Einig ist sich die Bundesregierung allerdings darin, Fahrverbote in betroffenen Städten erschweren zu wollen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/6335, 19/6927) nahmen vergangene Woche Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung. Ziel der Koalition ist es, im Bundes-Immissionsschutzgesetz einerseits festzuschreiben, dass Fahrverbote in der Regel im Sinne der Verhältnismäßigkeit erst ab einem Stickstoffdioxid-Wert von 50 Mikrogramm/m³ angeordnet werden sollen. Unterhalb dieser Schwelle, so argumentiert die Bundesregierung, könne davon ausgegangen werden, dass andere Maßnahmen ausreichen werden, um den bereits seit 2010 verbindlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm/m³ zu erreichen. Andererseits will die Bundesregierung festlegen, dass bestimmte Diesel-Fahrzeuge, etwa Euro-6 sowie nachgerüstete Euro-4 und Euro-5 von Fahrverboten pauschal ausgenommen werden. Auch nachgerüstete Handwerks- und Lieferfahrzeuge oder schwere Kommunalfahrzeuge sollen von Fahrverboten nicht betroffen sein.

Juristisch fielen insbesondere die Ausnahmeregelungen auf ein gemischtes Echo. Rechtsanwalt Ludger Giesberts beschied der Bundesregierung zwar, dass das EU-Recht ihrem Vorhaben nicht im Wege stehe. Der Jurist mahnte aber Nachbesserungen beim Ausnahmekatalog an, um eine Diskriminierung privater Anbieter im Bereich der Müllentsorgung sowie bei den Handwerks- und Lieferfahrzeugen zu vermeiden. Ähnliches forderten auch Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie Bernd-Rüdiger Worm für das private Entsorgungsunternehmen ALBA Berlin GmbH.

Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher beurteilte die pauschale Ausnahme von Euro-6-Pkw und nachgerüsteten Euro-4-Pkw und Euro-5-Pkw indes kritisch. Dies würde nicht den europarechtlichen Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie entsprechen, im Einzelfall müssten auch diese Pkw einem Fahrverbot unterliegen können.

Der Rechtsanwalt Remo Klinger konnte mit dem Vorhaben der Bundesregierung gar nichts anfangen. "Der Gesetzentwurf ist eine Totgeburt", beschied der Jurist in seiner Stellungnahme. Der Entwurf sei irreführend, da er den Bürgern vermittelte, dass unterhalb einer Belastung von 50 Mikrogramm/m³ keine Fahrverbote kommen könnten. Zudem könne es europarechtlich keinen "dauerhaften Welpenschutz" für Euro-6-Pkw geben. Außerdem müsse auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, meinte Klinger in seiner Stellungnahme und widersprach damit der Auffassung der Bundesregierung.

Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte Marc Elxnat Nachbesserungen an dem Entwurf. Wie auch der ZDH will die Bundesvereinigung demnach eine Klarstellung im Gesetz, dass bei Werten über 50 Mikrogramm/m³ kein Automatismus für Fahrverbote eintritt.

Ein Teil der Anhörung befasst sich zudem mit dem NO2-Grenzwert, den der Bundestag allerdings nicht ändern kann. So übte der Toxikologe Helmut Greim scharfe Kritik. Weder sei eine weitere Absenkung des Grenzwertes noch die Annahme, dass die bisherigen Überschreitungen des Grenzwertes zu Gesundheitsschäden führen, aus toxikologischer Sicht begründbar, führte der Emeritus der TU München aus und verwies auf höhere Grenzwerte in den USA. Die gemessenen Werte an den Entnahmestellen seien auch nicht repräsentativ für die Dauerbelastung der Bevölkerung. Zudem übte er grundsätzliche Kritik an epidemiologischen Studien, die zur Begründung der Grenzwerte angeführt werden. Die Zahlen über Gesundheitsschäden und Folgekosten hielten einer Plausibilitätsprüfung nicht stand, schrieb Greim dazu in seiner Stellungnahme.

Barbara Hoffmann vom Universitätsklinikum Düsseldorf widersprach dieser Auffassung. NO2 sei in der Umgebungsluft schon in der heute vorkommenden Konzentration gesundheitsschädlich. "Die Ergebnisse der Wissenschaft sind eindeutig", sagte die Umweltmedizinerin. In ihrer Stellungnahme führte Hoffmann zudem aus, wie der Grenzwert in der Vergangenheit abgeleitet worden sei. Schon 2005 wäre demnach eine Absenkung vertretbar gewesen. Aktuell überarbeite die WHO diese Empfehlungen, Ergebnisse seien Ende 2019 oder 2020 zu erwarten. "Es ist damit zu rechnen, dass Gesundheitseffekte sowohl für NO2 als auch für Feinstaub deutlich unterhalb der zurzeit existierenden Richtwerte dokumentiert werden", kündigte die Umweltmedizinerin in ihrer Stellungnahme an.

Moratorium gefordert Auch am Freitag stand der Grenzwert erneut im Fokus. Anlässlich eines Antrages der AfD-Fraktion (19/7471) zum Aussetzen der Richtlinie und zur Überprüfung des Wertes verteidigten Grüne, SPD und Linke die Vorgaben mit Blick auf den Gesundheitsschutz. Die FDP forderte ebenfalls, den Grenzwert mit Blick auf die sozioökonomischen Folgen zu überprüfen. Das traf auch in der Union teils auf Zustimmung; in Baden-Württemberg forderte die Partei gar ein Moratorium.

Wie genau ein Moratorium funktionieren soll, blieb allerdings unklar. Der Grenzwert ist geltendes EU-Recht und kann generell nicht auf Zuruf außer Kraft gesetzt werden. Dafür müsste die Luftqualitäts-Richtlinie geändert werden, ein langwieriges Verfahren, zumal Europawahlen anstehen. Ohnehin läuft die Überprüfung der Richtlinie längst. Im Rahmen eines sogenannten Fitness-Checks prüft die EU-Kommission derzeit, ob die Ziele der Richtlinie erreicht und wie die noch immer auftretenden Grenzwertüberschreitungen bekämpft werden können. Ergebnisse werden Ende des Jahres erwartet. Sören Christian Reimer