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steuerpolitik : Eine Frage der Gerechtigkeit

Experten streiten über Umgang mit und Folgen von Share Deals

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Der Staat zwingt seine Bürger und Unternehmen, Steuern zu zahlen. Folglich muss er dabei auf eine gerechte Lastenverteilung achten - so einfach ist das für Henning Tappe von der Universität Trier. Doch bei der Grunderwerbsteuer werde das untergraben, befindet der Rechts-Professor. Insbesondere für große Unternehmen dränge sich ein steuerliches Schlupfloch geradezu auf. Für Tappe steht fest: "Der Gesetzgeber ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Lücke zu schließen." Damit zielt er auf die Praxis von Share Deals ab, bei denen nicht Grund und gegebenenfalls Gebäude verkauft werden, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die über den Besitz verfügt. Die Grunderwerbsteuer entfällt komplett, wenn keiner der Gesellschafter mehr als 95 Prozent der Anteile erwirbt. Bei einem Verkauf müssten mindestens fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder von Dritten erworben werden.

Schwelle senken Diese Regelung wollen CDU, CSU und SPD ändern, wie sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Bei einem Fachgespräch dazu im Bauausschuss wurde deutlich, dass die Länder nach Ansicht ihrer Finanzminister eine Milliarde Euro mehr an Grunderwerbsteuer einnehmen könnten, wenn das Gesetz in ihrem Sinn geändert würde. Derzeit nehmen sie jährlich etwa 13 Milliarden Euro über die Steuer ein. Sie wollen eine Schwelle von 90 Prozent. Zudem soll der Rest der Anteile frühestens nach zehn Jahren, bisher fünf Jahre, erworben werden können. Das Bundesfinanzministerium hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn darüber im Bundestag beraten wird, müssen sich die Abgeordneten mit gegensätzlichen Experten-Meinungen auseinandersetzen, wobei Tappe mit der weitgehendsten Forderung aufwartete: Senkung der Schwelle von 95 auf 75 Prozent. Selbst 50 Prozent seien denkbar.

Missbrauch umstritten Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut sah bei jeglicher Absenkung der Schwelle negative Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen. Er verwies auf die sich ändernde Struktur der Anteilseigner. Das könne immer wieder die Zahlung von Grunderwerbsteuer zur Folge haben. Der Berliner Bau-Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Bündnis 90/ Die Grünen), sagte, dass durch Share-Deals den Kommunen die Möglichkeit genommen werde, in Milieuschutzgebieten ihr Vorkaufsrecht anzuwenden. Er forderte eine Meldepflicht für solche Verkäufe, die jetzt nicht erfasst würden. Zustimmung zu Gesetzesverschärfungen kam auch von Christoph Trautwetter vom "Netzwerk Steuergerechtigkeit". Share Deals führten zu fehlenden Steuereinnahmen und zu einer ungerechten Verteilung der Besteuerung. Er habe keine Belege dafür, dass die Mieten niedriger seien, wenn die Investoren keine Grunderwerbsteuer hätten zahlen müssen.

Hans Volkert Volckens vom Branchenverband ZIA zeigte sich überzeugt, dass Share Deals keine missbräuchliche Gestaltung von Steuervorgaben seien. Er warnte davor, dass zu Lasten von Mietern der Wohnungsbau verteuert würde. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund, beklagte, dass es bei der Höhe der Grunderwerbsteuer seit 2010 zu einer Explosion gekommen sei. Freilich reduziere sich dies auf die Bürger, während sich für Unternehmen Lücken auftäten: "Die einzigen, die die Lücken nicht schließen können, sind junge Familien und junge Paare."