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energie : Schnell und transparent

Experten diskutieren über Netzausbau-Gesetz

25.02.2019
2023-08-30T12:36:17.7200Z
2 Min

Es ist ein Spagat: Einerseits sind die Stromnetze das Rückgrat der Energiewende - doch hinkt der Netzausbau den bisherigen Planungen hinterher. Andererseits soll zwar bei den Genehmigungsverfahren für Neubau und Optimierung der Stromleitungen Tempo gemacht werden - aber trotzdem soll die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend eingebunden werden. So beschreibt der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (19/7375) das Spannungsfeld, das in der vergangenen Woche bei einer Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses ausgelotet wurde. Den wesentlichen Grund für die Verzögerungen beim Stromnetzausbau sieht der Gesetzentwurf in den langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb werden in einer Novelle des "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (NABEG) und Änderungen in weiteren Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) Vereinfachungen und Beschleunigungen von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen vorgeschlagen. Wichtigster Ansatz sei dabei die bessere Verzahnung der verschiedenen Planungsschritte.

Matthias Otte von der Bundesnetzagentur fand, der Gesetzentwurf könne insbesondere für neu hinzukommende und noch nicht begonnene Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) einen Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus der Übertragungsnetze leisten. Wichtig sei die Möglichkeit, künftig in bestimmten Fällen auf die Bundesfachplanung zu verzichten. Bisher sei das für Vorhaben in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nicht möglich. Sabine Schlacke (Institut für Umwelt- und Planungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster) lenkte den Blick darauf, dass der Gesetzentwurf eine neuartige Flexibilisierung und Beschleunig der Zulassung von Erdkabelvorhaben durch eine sogenannte vorausschauende Planung vorsehe. Im Kern beinhalte dies die Verlegung von zusätzlichen Leerrohren, in die zu einem späteren Zeitpunkt Erdkabel eingezogen werden können. Ihre Feststellung: "Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den vorgeschlagenen Regelungen zur vorausschauenden Planung bestehen nicht."

Rechtsschutz Der Rechtsanwalt Wolfgang Baumann sagte, der Gesetzentwurf zeige, dass die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten stets mit der Reduzierung von Rechtsschutz und von Informationsbereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit sowie einer Absenkung des Umweltschutzniveaus einhergingen. Sein Befund: "Diese Entwicklung ist aus verschiedenen rechtlichen, unter anderem auch verfassungsrechtlichen Gründen als kritisch anzusehen." Das Vorhaben werde ein "Rohrkrepierer für die Akzeptanz der Projekte".

Stefanie Ropenus (Agora Energiewende) hob an dem Gesetzentwurf als positiv hervor, dass die Einbeziehung von Leerrohren in das Planfeststellungsverfahren eine vorausschauende Netzplanung über den Zeithorizont von 2030 hinaus erlaube. Zudem könne die systematische Erfassung von Netzausbauhemmnissen, Verzögerungsrisiken und Abhilfemaßnahmen die praktische Umsetzung beschleunigen.