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RECHT : Preisangaben bei Verträgen

16.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
1 Min

Über je einen Antrag der FDP- und der Grünen-Fraktion für mehr Verbraucherschutz hat der Bundestag vergangene Woche erstmals debattiert. Katharina Willkomm (FDP) begründete dabei die Vorlage der Liberalen für die Einführung von Durchschnittspreisangaben bei Langzeitverträgen (19/17451) mit der Notwendigkeit von mehr Transparenz. Genauso wichtig wie eine einfache Kündigungsmöglichkeit sei es, dass Verbraucher nicht durch undurchsichtige Preisangaben zum Kauf verleitet werden. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Wie es in dem Antrag heißt, verlangen manche Anbieter in den ersten Monaten des Vertrages nur niedrige monatliche Zahlungen, um Kunden trotz der teilweise hohen Kosten nicht vom Abschluss des Vertrages abzuschrecken. Eine ansteigende Staffelung der monatlichen Kostenbelastung erschwere es Verbrauchern, die Gesamtkosten des Vertrages zu erkennen.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag Verbesserungen für Verbraucher im digitalen Geschäftsverkehr (19/17449). Es sei absurd, sagte Tabea Rößner, dass Verträge online schnell geschlossen werden können, eine Kündigung aber schriftlich oder telefonisch erfolgen müsse und einem Spießrutenlauf gleichkomme. Von der Regierung komme zu diesem Thema nichts. Nach dem Willen der Grünen sollen Unternehmen verpflichtet werden, einen Kündigungsbutton vorzusehen, wenn der Vertragsabschluss über einen Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt ist.