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GESETZENTWURF : Gegen Hass und Hetze

Soziale Netzwerke sollen dem Bundeskriminalamt bestimmte Straftaten melden

16.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
2 Min

Das geplante Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität (19/17741) sieht als zentrale Neuerung die Verpflichtung vor, dem Bundeskriminalamt strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Dies soll über das NetzDG, dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, geregelt werden. Insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen müssen künftig gemeldet werden. Kommt ein Netzwerk seiner Pflicht zur Einrichtung eines Verfahrens zur Gewährleistung der Meldung eines Inhalts nicht nach, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Im Strafgesetzbuch werden die Tatbestände der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", der "Belohnung und Billigung von Straftaten" und der "Bedrohung" erweitert. Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen unterliegen künftig einer höheren Strafandrohung. Ferner wird klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung bis hin zur kommunalen Ebene reicht. Wer im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leistet, wird künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt. Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe ausdrücklich um "antisemitische" Beweggründe ergänzt werden. Diese Ergänzung soll die bereits jetzt geltenden Rechtslage bekräftigen.

"Eine effektive Strafverfolgung setzt außerdem voraus, dass die Tatverdächtigen identifiziert und Beweise gesichert werden können", heißt es im Entwurf. Deshalb soll in der Strafprozessordnung unter anderem klargestellt werden, dass die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten, also elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist. Gleichzeitig sollen Telemediendienste den gleichen Verpflichtungen zur Auskunft unterliegen wie Telekommunikationsdienste.

Mitberaten mit dem Koalitionsentwurf wurden Gesetzentwürfe der Fraktionen von AfD und FDP (19/17785, 19/17252) zur Änderung des Bundesmeldegesetzes sowie Anträge von FDP, Linken und Grünen (19/17743; 19/17770, 19/17750) zur Bekämpfung von Hass und Hetze und ein Antrag der AfD (19/17784) zur Anpassung der Bundeswahlordnung. Alle Vorlagen wurden in die Ausschüsse überwiesen.