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Verkehr : Keine Änderungen beim Planungsrecht

Vorstöße von AfD und FDP abgelehnt. Union offen für »Präklusionsregelung«

16.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
3 Min

AfD und FDP reichen die Anfang des Jahres vorgenommenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Planungsrechts bei Verkehrsinfrastrukturprojekten nicht aus. Die vorgelegten Anträge mit weitergehenden Forderungen (AfD: 19/16861, FDP: 19/17093) stießen in der vergangenen Woche bei Union, SPD, Linken und Grünen jedoch auf Ablehnung.

Die AfD hatte unter anderem gefordert, Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beziehungsweise der Vorbereitungsverfahren für Maßnahmengesetze "soweit wie möglich zu integrieren, um redundante Doppelprüfungen zu beseitigen". Zudem müsse die Kommunikation mit der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit "auf Augenhöhe" erfolgen und eine wirksame Beteiligung an der Planung gewährleisten. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Maßnahmengesetzgebung auch auf Straßenbauprojekte auszudehnen.

Die FDP-Forderungen zielen darauf ab, den Ersatzneubau von Brücken, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den Bau zusätzlicher Fahrspuren zu erleichtern, indem auf der Grundlage der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Änderungen die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgestellt werden. Zudem sollte aus Sicht der Liberalen die "bewährte Präklusionsregelung" zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen europarechtskonform eingeführt werden.

Zumindest in Sachen Präklusionsregelung ist die Union gar nicht so weit weg von den Liberalen, wie während der Debatte deutlich wurde. "Prioritär" sei das Thema sogar für die Unionsfraktion, sagte Veronika Bellmann (CDU). Ein "Planungs- und Baurechtsturbo" könne die Möglichkeit darstellen, Einwendungen nur bis zu einer bestimmten Frist und nicht während des gesamten Planungs- und Bauzeitraums zuzulassen. Aber: "Hier ist zeitliches Augenmaß gefragt", sagte Bellmann. Aktuell laufe zu einer entsprechenden Regelung aus den Niederlanden ein Verfahren vor dem EuGH. "Wir tun gut daran, das Urteil abzuwarten", sagte sie.

Ausuferndes Klagewesen Aus Sicht von Dirk Spaniel (AfD) sorgen "zu viel Verwaltung, fehlende Transparenz und ein ausuferndes Klagewesen durch sogenannte Umweltverbände" dafür, dass der Bauzeitraum und auch die volkswirtschaftlichen Kosten sehr oft aus dem Ruder laufen. Industrieländer mit hohen Umweltschutzstandards wie beispielsweise Dänemark zeigten, dass sich Infrastrukturprojekte schnell realisieren lassen. Spaniel kritisierte zudem die geplanten Maßnahmengesetze. Diese beschränkten sich auf acht Schienen- und fünf Wasserstraßenprojekte, "und die Straße fehlt komplett". Das sei, gemessen an der verkehrspolitischen Bedeutung von Straßen, völlig unverständlich.

Matthias Stein (SPD) hält das Verbandsklagerecht, anders als von AfD und FDP suggeriert werde, nicht für das zentrale Problem. Lediglich 0,04 Prozent aller Verfahren vor Verwaltungsgerichten seien auf Verbandsklagen zurückzuführen, sagte er. Die Koalition habe das Thema Planungsbeschleunigung mit den vorgenommenen Änderungen angepackt. Im Koalitionsausschuss habe die SPD zudem durchgesetzt, dass die Investitionen des Bundes in die Verkehrswege deutlich steigen, sagte Stein. Zudem werde beim Personal in den Planungsbehörden aufgestockt.

Erfreut darüber, dass der Koalitionsausschuss "beinahe wortgleich" insgesamt acht FDP-Forderungen übernommen habe, zeigte sich Bernd Reuther (FDP). "Diese Art des Plagiatsversuchs finden wir ausdrücklich gut", betonte er. Forderungen nach Vermeidung von Umweltdoppelprüfungen oder von neuen gerichtlichen Zuständigkeiten, seien jedoch nicht aufgenommen worden, obwohl dies Maßnahmen seien, "die für die Umsetzung von Schienen- und Straßenprojekten enorm wichtig sind".

Sabine Leidig (Die Linke) sagte, die Beteiligung von Bürgern und Naturschutzverbänden helfe, gute Projekte zu realisieren. "Sie ist keine Hürde und kein Hindernis", betonte sie.

Stefan Gelbhaar (Grüne) sagte, die ohnehin sehr wenigen Verbandsklagen seien in der Hälfte der Fälle sogar erfolgreich. In diesen Fällen hätten die Planungsbehörden Recht gebrochen, was durch diese Klagen behoben werde. "Und das wollen Sie von der FDP abschaffen. Das ist doch irre", befand Gelbhaar.