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KULTUR : Eine Zumutung als solidarischer Akt

Bundestag beschließt Gutschein-Lösung

18.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
4 Min

Nur sehr langsam fährt auch das kulturelle Leben in Deutschland nach dem coronabedingten Lockdown wieder hoch. Die ersten Museen und Bibliotheken öffnen wieder, in einigen Bundesländern wird in den kommenden Wochen auch wieder ein Kinobesuch möglich sein. All dies geschieht unter strengen Hygiene- und Abstandregelungen, der Zugang wird zahlenmäßig begrenzt. Von einem Normalzustand wird wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens aber noch lange keine Rede sein können. Besonders hart hat es die Veranstalter von Konzerten und Festivals, Theater oder Opernhäuser getroffen. Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 31. August untersagt bleiben und es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Verbot in einigen Bundesländern sogar verlängert wird.

Um die Veranstalter vor dem finanziellen Aus zu bewahren, verabschiedete der Bundestag am vergangenen Donnerstag die sogenannte Gutschein-Lösung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/18697) billigte das Parlament in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/19218) mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Abgelehnt wurden hingegen gemäß der Beschlussempfehlungen des Rechts- und des Kulturausschusses (19/19218, 19/19202) acht Anträge der FDP, AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen, die weitergehende Hilfen für die Kulturszene gefordert hatten.

Die Gutschein-Lösung sieht vor, dass die Käufer von Tickets für Kultur-, Freizeit und Sportveranstaltungen zunächst einen Gutschein statt einer Kostenerstattung für eine abgesagte Veranstaltung erhalten sollen. Gelten soll dies für Tickets für Konzerte, Festivals, Theater- und Filmvorstellungen, Vorträge, Lesungen, Musik-, Sprach- oder Sportkurse, die vor dem 8. März dieses Jahres gekauft wurden. Eine Auszahlung des Ticketpreises sollen die Kunden nur verlangen können, wenn die Gutschein-Lösung wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wird.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte die Entscheidung des Bundestages ausdrücklich. Sie helfe, einen wichtigen Kulturbereich in der Corona-Krise "zu retten", verkündete sie gegenüber der Presse. Im Plenarsaal des Bundestages wurde die Gutscheinlösung von der Opposition hingegen massiv kritisiert. Selbst in der Koalition hatte sie in einen Streit ausgelöst, die Verabschiedung des Gesetzes war schließlich um eine Woche verschoben worden. So betonte Johannes Fechner (SPD), dass das Gesetz zwar einen "ganz wichtigen Beitrag" dafür leiste, "dass wir unsere Kulturlandschaft mit den Events in Deutschland erhalten und ganz viele Arbeitsplätze sichern". Er räumte aber zugleich ein, dass die SPD gerne "mehr Verbraucherschutz" gewährleistet hätte. So hätte man die Härtefallregelung im Gesetz gerne "präziser" gefasst und eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten eingerichtet, führte Fechner an. Dies sei aber mit dem Koalitionspartner nicht zu machen gewesen. Trotzdem sorge das Gesetz für einen "fairen Ausgleich".

Johannes Frei (CDU) machte für den angesprochenen Koalitionspartner auch gar keinen Hehl daraus, dass die Gutschein-Lösung eine "Zumutung" für die Verbraucher darstelle. Aber sie sei "vertretbar". Auf der einen Seite ginge es um Eintrittskarten im Wert von zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Beträgen. Das Geld hätten die Verbraucher bereits ausgegeben, deswegen gerate niemand in finanzielle Not. Auf der anderen Seite müsse befürchtet werden, dass Veranstalter reihenweise in die Insolvenz gingen, wenn sie die Tickets erstatten müssen, argumentierte Frei.

Die Opposition bemängelte vor allem zwei Punkte an der Gutschein-Lösung: Zum einen bleibe der Verbraucher auf dem finanziellen Verlust sitzen, wenn der Veranstalter doch in die Insolvenz gehe. Zum anderen helfe es den Veranstaltern nur sehr bedingt, da ihre Einnahmeverluste mit der Gutschein-Lösung in die Zukunft verschoben würde, hieß es übereinstimmend aus den Reihen von AfD, FDP, Linken und Grünen.

Lothar Maier (AfD) hielt der Koalition vor, sie stelle damit wichtige Rechtsgrundsätze auf den Kopf. Wenn der Staat eine Gutschein-Lösung vorschreibe, dann müsse er auch das Insolvenzrisiko für den Verbraucher übernehmen. Gutschein-Lösungen seien durchaus sinnvoll, betonte Maier, sie müssten aber auf Freiwilligkeit beruhen.

In diesem Sinne argumentierte auch Katharina Willkomm (FDP). Einen "Zwangsgutschein" müsse ihre Fraktion ablehnen. Es gehe nicht an, dass nach der Härtefallregelung der Käufer des Tickets dem Veranstalter nachweisen müsse, dass ein Gutschein für ihn unzumutbar sei. Eine Erstattung des Tickets in Geld müsse in jedem Fall möglich sein, forderte die Liberale.

Amira Mohamed Ali (Linke) prophezeite der Koalition, sie werde mit der Gutschein-Lösung zum einen die Kulturbranche nicht retten, aber im Gegenzug den Verbraucherschutz aushöhlen. "Beides ist nicht akzeptabel", betonte Ali. Es brauche vielmehr einen "wirksamen Schutzschirm" für die Veranstalter und die Kulturschaffenden.

Einen Schutzschirm für die Kulturbranche und die Künstler forderte auch Erhard Grundl (Grüne). Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Krise seien zwar schnell gekommen, sie seien aber auf die spezifischen Bedürfnisse der Kulturschaffenden "nicht zugeschnitten". Die Soforthilfen für Freischaffende deckten eben nur die Betriebskosten und der Zugang zur Grundsicherung gehe an den Arbeitsrealitäten vieler Kulturschaffender vorbei, führte Grundl an. Auch die Gutschein-Lösung sei keine Lösung, da sie das Risiko einseitig bei den Verbrauchern ablade, dies sei unsolidarisch.