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Grundrente : Auf in den Akten-Dschungel

Die Rentenversicherung braucht tausende neue Stellen. Gewerkschaften kritisieren eine »Neiddebatte«

18.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
5 Min

Auch wenn die SPD-Minister Olaf Scholz und Hubertus Heil am Zeitplan der Auszahlung der Grundrente nicht rütteln wollen, pocht die auszahlende Behörde - die Rentenversicherung - auf eine Verschiebung. Denn insgesamt muss die Rentenbehörde bis zum nächsten Jahr die Versicherungszeit von 26 Millionen Ruheständlern (inklusive Erwerbsminderungsrentner) überprüfen. Für die Rentenversicherung ist noch unklar, wie sie diese Aufgabe bewältigen soll. Denn Grundrente wird nicht auf Antrag, sondern automatisch ausgezahlt. Dabei ist die Rentenversicherung alles andere als eine digitale Behörde. Versicherungsverläufe liegen zum Teil nur in Papierform vor. "Nicht nur aus Einschätzung der Arbeitgeber, sondern auch aus der der Rentenversicherung ist ein Start zum 1. Januar 2021 nicht möglich", stellt Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der Rentenversicherung, klar.

Und Gunkel mahnt weitere Änderungen an. "Wir warnen dringend davor, die Neuregelung auch auf Bestandsrenten anzuwenden." Bei allen rentenrechtlichen Änderungen der Vergangenheit sei es üblich gewesen, dass sie sich nur auf Neurenten beziehen. Die Mütterrente sei die einzige Ausnahme gewesen, sagte Gunkel.

Für die SPD, aber auch die Gewerkschaften und Sozialverbände ist diese Forderung ein Tabu. Sozialminister Heil mahnt eine Grundrente an, "die den Namen auch verdient". Denn umgerechnet würde das bedeuten, dass nicht rund 1,3 Millionen Ruheständler sondern weniger als 300.000 Neurentner pro Jahr von dem Zuschlag profitieren.

"Der vorliegende Kompromiss muss jetzt umgesetzt werden", verlangt deshalb die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele. "Es geht um die Wertschätzung der Lebensleistung der Menschen." Die Grundrente sei den Menschen versprochen worden, betont Bentele.

So melden sich schon jetzt viele Rentner beim Sozialverband VdK, die verunsichert sind. Nach dem parteipolitischen Gezerre um die Grundrente wissen sie nicht, ob und wer überhaupt Anspruch hat. Ein Ehepaar schreibt, dass es zusammen auf 1.490 Euro Rente kommt - beide haben rund 30 Jahre gearbeitet, mussten aber wegen Krankheit frühverrentet werden. "Wir haben keine Lobby. Tun Sie etwas für die Schwachen in der Gesellschaft", fordert das Paar in dem Brief.

Allerdings werden gerade Menschen mit Erwerbsminderung nicht von der Grundrente profitieren, weil sie meist nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt haben. Der Sozialverband VdK fordert deshalb, dass auch Zeiten der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden und eine Gleitzone bereits ab 30 Jahren eingeführt wird, um neue Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Hoher Prüfaufwand Zankapfel ist vor allem die mit hohem Aufwand verbundene Einkommensprüfung, die die Union gegen den Willen der SPD durchgesetzt hat. Ursprünglich hatte die Union eine vollständige Prüfung des gesamten Vermögens gefordert, ist damit aber an der SPD gescheitert. Als Voraussetzung für die Einkommensprüfung ist jetzt ein automatischer Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern vereinbart. Dieser ist nicht nur personell, sondern auch technisch ein Kraftakt. Die Rentenversicherung geht von mehreren tausend Stellen aus, die neu geschaffen werden müssen. Hinzu kommt, dass beide Behörden bislang völlig getrennt voneinander arbeiten und eine IT-Infrastruktur noch installiert werden muss.

Auch Gewerkschaften und Sozialverbände sehen das Problem. "Eine Einkommensprüfung haben wir stets abgelehnt", sagt der DGB-Rentenexperte Ingo Schäfer. Besonders doppelzüngig ist nach Einschätzung der Gewerkschaften, dass jetzt gerade diejenigen den Verwaltungsaufwand beklagten, die eine Vereinfachung abgelehnt hätten. "Dahinter steckt auch politisches Kalkül", sagt Schäfer. "Wir sollten uns nicht darauf einlassen, über eine Verschiebung zu reden", mahnt er. Denn der hohe Verwaltungsaufwand sei einmalig.

Insgesamt erwartet die Rentenversicherung Verwaltungskosten von 15 Prozent für die Umsetzung der Grundrente. Als Vergleich: "Die Rentenkasse hat heute Bürokratiekosten von rund einem Prozent", sagt Gunkel. Deshalb fordert er, dass die Rentenversicherung alle Aufwendungen für die Grundrente erstattet bekommt. Dazu zählen auch Mehrkosten für die vielen Einsprüche, mit denen die Behörde rechnet. "Wir halten es für ganz wichtig, dass auch die Verwaltungskosten vollständig erstattet werden. Das ist bislang nicht vorgesehen", stellt Gunkel klar, der die Gruppe der Arbeitgeber im Bundesvorstand der Rentenversicherung vertritt.

Überhaupt ist die Finanzierung des sozialpolitischen Meilensteins noch ungeklärt. Im Anfangsjahr 2021 veranschlagt die Bundesregierung rund 1,3 Milliarden Euro für die Auszahlung, in den Folgejahren rund 1,4 Milliarden Euro. Eine Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrages soll es nicht geben. Stattdessen soll die Grundrente durch einen höheren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Finanzminister Scholz will dafür die Einnahmen der Finanztransaktionssteuer nutzen, die allerdings auf EU-Ebene noch nicht beschlossen ist. Im Moment liegen die Verhandlungen über die Besteuerung von Börsengeschäften auch wegen der Corona-Pandemie auf Eis. Allerdings drängt die Zeit. Notfalls will Scholz die Steuer im Alleingang einführen, aber das lehnt die Union ab.

Zwei Welten Im Konstrukt der Grundrente prallen zwei Welten des Sozialsystems aufeinander: So bemessen sich die Leistungen der Rente nach den eingezahlten Beiträgen. Eine Überprüfung der Bedürftigkeit gibt es bisher nur bei der Sozialhilfe. Deshalb ist die Grundrente eine Zäsur, deren Umsetzung sich so schwierig gestaltet.

Für die Union ist eine Prüfung des gesamten Vermögens als Voraussetzung für die Auszahlung der Grundrente eine Frage der Gerechtigkeit, wie der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Peter Weiß, betont. Denn nur so könne ausgeschlossen werden, dass auch finanziell gut aufgestellte Rentner von dem Zuschuss profitieren.

Allerdings geht auch Weiß davon aus, dass Menschen, die lange im unteren Einkommensbereich gearbeitet haben, in den wenigsten Fällen über großes Vermögen verfügen. Dennoch befürchtet er Missbrauch. In den Medien wurde dafür als Extrembeispiel vielfach die gut situierte Zahnarztgattin herangezogen, die bei ihrem Mann in Teilzeit angestellt war und Grundrenten-berechtigt wäre.

DGB-Rentenexperte Schäfer wundert sich über diese Argumentation. "Es wurden eine Neiddebatte entfacht und Gründe gesucht, die Grundrente schlecht zu machen", sagt er. Es gehe vor allem um Rentner, die in den vergangenen 20 Jahren in Rente gegangen sind und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit und geringem Lohn hinter sich haben. "Das betrifft zum Beispiel viele Ostdeutsche, die nach der Wiedervereinigung ganz erheblich betroffen waren." Diesen Menschen müsse dringend geholfen werden, betont Schäfer. Laut Expertenschätzung sind rund 70 Prozent der zukünftigen Grundrenten-Empfänger Frauen, weil sie mehr in Teilzeit gearbeitet und Erziehungszeiten haben.

Wenn die ersten Bescheide für die Grundrente tatsächlich verschickt werden, wird es wohl Enttäuschungen geben. Nach Ansicht vieler Experten wird sich der durchschnittliche Zuschlag auf 80 Euro belaufen und stellt damit nicht die vielbeschworene Kehrtwende dar. "Im Kampf gegen Altersarmut braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Das ist eine andere Debatte", sagt auch VdK-Chefin Bentele. Aber die Grundrente ist ein Baustein für mehr Gerechtigkeit.

Die Autorin ist freie Journalistin in Berlin.