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Gastkommentare - Contra : Nicht verheben

EU-Hilfen nur gegen Auflagen?

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
1 Min

D ie EU darf sich nicht verheben. Daher sollte der EU-Gesetzgeber darauf verzichten, Wiederaufbaumittel mit Struktur-Reformen zu verknüpfen. Sicher wäre wünschenswert, dass etwa Griechenland und Italien Privilegien einer frühen Verrentung endlich abschaffen. Auch ist überfällig, dass Luxemburg und die Niederlande ihr Dumping in der Unternehmenbesteuerung drangeben. Nur: "Brüssel" hat zur Anordnung tiefgreifender Reformen in den Mitgliedstaaten nicht die Kompetenz. Das sehen die Europäischen Verträge nicht vor.

Nicht nur verfassungsrechtlich geht es nicht, es wäre auch politisch fatal. Strukturreformen sind unpopulär. Es entstehen Härten, wenn Sozialleistungen eingeschränkt oder die Lebensarbeitszeit verlängert wird. Für den Wirtschaftsstandort nötige Änderungen müssen aus den nationalen Regierungen kommen. Man stelle sich vor, was linke und rechte Europa-Hasser machen würden, wenn "Brüssel" unbequeme Reformen verlangte. Die "Eurokraten" im fernen Brüssel würden zum Sündenbock erklärt. Am Ende würde Stimmung gegen Europa gemacht und schnell vergessen, woher die Milliardensummen kamen.

Wichtiger ist, dass jetzt der Milliardensegen auf Pump nach den richtigen Kriterien ausgegeben wird. Die Geldschwemme darf nicht dazu führen, dass mit der Gießkanne gefördert wird. Daher ist es gut, dass Identifikation sinnvoller Projekte, Mittelvergabe und Überwachung im Rahmen der EU-Programme ablaufen soll. Denn die haben sich bewährt: Laut Europäischem Rechnungshof werden im Schnitt 97,4 Prozent der Mittel korrekt verwendet. Verschwendung von Steuergeld ist in "Brüssel" damit nicht höher als in den Mitgliedstaaten.