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Haushalt : Kurzarbeit europaweit

Gewährleistungen für neues EU-Instrument

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
1 Min

Zur Absicherung des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Instruments "zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen" soll Deutschland Gewährleistungen in Höhe von 6,384 Milliarden Euro übernehmen. Um die laut Artikel 115 Grundgesetz notwendige rechtliche Grundlage zu schaffen, haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (19/19494) eingebracht, den der Bundestag vergangenen Freitag in erster Lesung beriet. Redner aller Fraktionen - mit der Ausnahme der AfD - bekannten ihre grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Laut Entwurf soll es mit dem als SURE ("Support mitigating Unemployment Risks in Emergency)" bekannten, temporäreren Instrument der Europäischen Union ermöglicht werden, "Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen". Die Mittel sollen demnach dafür dienen, "Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" zu finanzieren.

Kredite Finanziert werden soll das Instrument durch die Kreditaufnahme der EU am Kapitalmarkt. "Damit sie Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben kann, sind Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich", heißt es in den Entwurf.