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EUROPA II : Erfüllte Vorgaben

Bundestag stellt sich hinter EZB-Anleihekäufe

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
2 Min

Mit breiter Mehrheit hat sich der Bundestag vergangenen Donnerstag hinter die umstrittenen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gegen das Votum der AfD billigte das Parlament einen fraktionsübergreifenden Antrag (19/20621), wonach die Abgeordneten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) als erfüllt ansehen. Die Linksfraktion ethielt sich.

Die Richter hatten den milliardenschweren Staatsanleihekäufen im Mai enge Grenzen gesetzt. Danach darf sich die Bundesbank nur weiter an ihnen beteiligen, wenn der EZB-Rat dessen Verhältnismäßigkeit nachweist.

Der Bundestag vertritt in seinem Beschluss die Auffassung, dass die EZB die Folgen des Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen habe. Die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils seien somit erfüllt. Der EZB-Rat hatte zuvor entsprechende Unterlagen für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben.

Drei weitere Anträge lehnte das Plenum ab. Die AfD hatte die Einrichtung einer Berichtsstelle bei der Deutschen Bundesbank, gefordert (19/20616). Diese sollte dem Bundestag quartalsweise Zusammenfassungen über bankenunionsrechtliche Maßnahmen zuleiten. Ähnliches sollte nach Ansicht der Fraktion auch für die EZB angedacht werden.

Die FDP sprach sich in ihrem Antrag (19/20553) für eine regelmäßige Bundestagsdebatte zum Jahresbericht der EZB aus. Auch empfahl sie die Einsetzung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses, der die Einhaltung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung regelmäßig überprüfen sollte.

Die Linken wollten mit ihrer Vorlage (19/20552) ein Fragerecht des Bundestags gegenüber der Bundesbank erwirken, das mit dem des Europäischen Parlaments vergleichbar sein sollte. Zugleich sollte sich die Bundesregierung für eine grundlegende Reform der EZB-Statuten stark machen, um "das Verbot der monetären Staatsfinanzierung aufzuheben und das Mandat der EZB dahingehend zu ergänzen, dass die EZB die Zahlungsfähigkeit der nationalen Regierungen garantiert".

Die Anleihekäufe sind seit 2015 das zentrale Instrument der EZB, um die Konjunktur anzuschieben und für mehr Inflation zu sorgen. Mit seinem Urteil stellte sich das BVerfG am 5. Mai gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Transaktionen im Dezember 2018 für rechtens befunden hatte.