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Menschen mit Behinderungen : An den Entscheidungen beteiligen

Die Kontaktbeschränkungen sind für viele zur existentiellen Frage geworden

20.07.2020
2023-08-30T12:38:20.7200Z
4 Min

Soziale Distanz, Kontaktbeschränkungen und Abstand halten - der zeitweilige Lockdown hat insbesondere Menschen mit Behinderungen in ein Dilemma gebracht. Der soziale Kontakt ist für viele eine essentielle Lebensgrundlage, gleichzeitig sind einige aufgrund von Vorerkrankungen als "Risikogruppe" besonders gefährdet. Wochenlang mussten sie in Wohnheimen auf engstem Raum ausharren. Ausreichende Schutzmaßnahmen waren vor allem zu Beginn der Krise kaum möglich, denn dem Pflegepersonal fehlte es an Ausrüstung. Das Ansteckungsrisiko ist in Wohn- und Pflegeheimen höher, als in ambulanten Wohnungen mit persönlicher Assistenz. Je mehr Zeit verging, desto mehr häuften sich Berichte von steigender Infektionsgefahr und sozialer Isolation, Betroffene klagten über Ausgrenzung und hatten Angst, vergessen zu werden.

Schutzauftrag Dabei hat der Staat laut Grundgesetz einen besonderen Schutzauftrag für Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung. Raul Krauthausen sagt, dass dieser Grundsatz in der Coronakrise nicht eingelöst worden sei. Er engagiert sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist selbst Gründer des Vereins "Sozialhelden", der sich für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzt. In der Krise habe sich "wie unter einer Lupe offenbart, warum es gefährlich ist, Menschen mit Behinderung in Sonderwelten zu konzentrieren." Die Folgen: höhere Gefährdung, soziale Isolation, Stigmatisierung.

Deutlich wurde dies insbesondere in den Debatten um einen möglichen Versorgungsnotstand des Gesundheitssystems. Ende März formulierte eine Kommission medizinischer Fachgesellschaften Handlungsempfehlungen für Ärzte für den Fall, dass Krankenhausbetten und Beatmungsgeräte knapp werden sollten. Die Leitlinien bestimmten Kriterien für die Priorisierung von Behandlungen: Krauthausen sagt, dass die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen bei der Behandlung hinten angestellt werden, groß sei. Denn: Wer bereits Vorerkrankungen habe, habe schlechtere Chancen auf ein Beatmungsgerät.

Krauthausen kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen am wenigsten mitgedacht wurden und am wenigsten mitentscheiden durften. Er sagt, die Politik habe sich vor den durch die Krise offenbarten Missstände "weggeduckt".

Dass Menschen mit Behinderungen von der Krise besonders betroffen sind, sagt auch Wilfried Oellers, der Beauftragte der Unionsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen. So sei zum Beispiel das Risiko, arbeitslos zu werden und dann erstmal zu bleiben, deutlich größer als für Menschen ohne Behinderungen. Allerdings widerspricht Oellers der Behauptung, die Politik hätte sich "weggeduckt". Die Koalition habe einiges auf den Weg gebracht, etwa die finanzielle Unterstützung von sozialen Dienstleister und Einrichtungen. Zudem verzichte der Bund 2020 durch die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung auf 70 Millionen Euro zugunsten der Integrationsämter.

Bei der Kritik von Behinderten-Verbänden geht es auch um die Frage der politischen Entscheidungsfindung: Die ethisch-medizinische Handlungsempfehlung wurde ohne Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Kaum ein Krisenstab verfügt über eine repräsentative Quote an Menschen mit Behinderungen.

Dass dies nicht nur ethisch-moralische Fragen aufwirft, sondern auch finanzielle Folgen nach sich zieht, zeigt das Beispiel der Werkstätten. Anders als für den Großteil der Wirtschaft gab es zu Beginn keine Sicherungspakete für Werkstätten für behinderte Menschen. Regelungslücken und Unklarheiten wurden deutlich, die eine soziale Sicherung der Menschen mit Behinderungen erschwerten. Früh wurden die Türen der Werkstätten und somit die Arbeitsmöglichkeiten geschlossen, erst seit Mitte Juni öffnen die Einrichtungen wieder sukzessive ihren Betrieb.

Volker Berg von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. hält diese Regelung zwar für richtig, nicht jedoch die Ausgestaltung: Die Betretungsverbote seien für alle Beschäftigten ausgesprochen worden, ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Personenkreis und den konkreten Gefährdungspotentialen und einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass Werkstattbeschäftigte eine Behinderung haben.

Alternativen zu den Schließungen hätten laut Berg früher diskutiert werden müssen. "Werkstattbeschäftigte dürfen hinsichtlich der Werkstattentgelte nicht durchs Raster fallen. Auch für sie müssen Lohnersatz- oder Entschädigungsleistungen geschaffen werden", fordert er.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung bedeutet für die Werkstätten eine Sicherung der Entgelte. Berg sagt, die Politik habe "erkannt, dass sich die finanzielle Situation vieler Menschen mit Behinderungen in Werkstätten durch die Krise verschlechtert hat" und nun endlich reagiert.

In den Wohnheimen hat sich die Situation indes nur wenig entspannt. Zwar dürfen die Bewohner inzwischen wieder vereinzelt Besuch empfangen, auch die Ausrüstung wurde aufgestockt. Dennoch bleibt die Situation risikoreich.

Langfristige Verbesserungen Die Gefahr, dass erneut auf nur Isolation statt Veränderung der Struktur gesetzt wird, falls eine zweite Welle kommt, ist hoch. Um die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen jedoch langfristig zu verbessern, braucht es politische Entscheidungen, mit denen sie nicht durch das Raster fallen, etwa die Aufstockung des Personals, Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Einrichtungen, mehr Möglichkeiten für individuelles Wohnen. Das Miteinbeziehen von Menschen mit Behinderung in den Entscheidungsprozess wäre ein Anfang.

Sarah Ulrich arbeitet als Autorin unter anderem für die "taz".