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coronakrise : Das Virus und der Herbst

Streit über Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Parlamentsrechte

21.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
4 Min

Für die meisten Mediziner ist die Sache klar: Eine Entwarnung in der Coronakrise kann es derzeit nicht geben. Zu groß sind die Risiken einer zweiten Welle, die das Gesundheitssystem womöglich doch noch an den Rand seiner Intensivkapazitäten bringen würde. Zudem wird es einen durchgetesteten Impfstoff voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres geben.

Die Neuinfektionen in Deutschland bewegen sich in letzter Zeit auf einem höheren, wenngleich nicht auf einem dramatisch hohen Niveau, die Virologen verweisen jedoch auf den nahenden Winter und die Grippesaison. Das Coronavirus entfaltet sich in kühler Umgebung besser als bei warmen Temperaturen. Gesellt sich zu einer Covid-19-Erkrankung ein Grippevirus, kann das für die betroffenen Patienten lebensbedrohlich sein. Anlass zur Sorge geben auch stark steigende Neuinfektionen in diversen Nachbarländern, darunter Spanien, die Niederlande und Frankreich.

Als der Bundestag am 25. März 2020 offiziell eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellte, gab es im Parlament kaum Widerspruch, die Fakten sprachen für sich. Inzwischen ist das Lagebild etwas differenzierter, zudem gelten die mit dem Feststellungsbeschluss einhergehenden Befugnisse für das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Rechtsverordnungen und Anordnungen über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eigenständig erlassen zu können, unter Juristen als verfassungsrechtlich bedenklich. Der Rechtsexperte Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg sprach unlängst in einer Anhörung von einer "Blankovollmacht", die mehr als 1.000 Vorschriften umfasse und die Parlamentsrechte aushöhle.

Lokale Ausbrüche Im Bundestag gehen die Meinungen zur aktuellen Gefahrenlage ziemlich weit auseinander, wie sich vergangene Woche bei einer Aussprache über einen Gesetzentwurf (19/20042) der FDP-Fraktion zeigte. Die FDP wollte die Feststellung einer epidemischen Lage aufheben, ohne dass die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft gesetzt würden. Dem Vorschlag schloss sich am Ende keiner an, Linke und Grüne enthielten sich, Union, SPD und AfD lehnten ab. Ein separater Antrag der FDP (19/20046), die Feststellung der epidemischen Lage zu beenden, wurde ebenfalls abgewiesen. Auch ein Antrag der Grünen-Fraktion (19/20565), einen wissenschaftlichen Pandemierat als Beratungsgremium zu gründen, um differenziert auf die Infektionszahlen reagieren zu können, fand keine Mehrheit, wenngleich die Idee durchaus Anhänger hat. Die AfD-Fraktion verfolgt einen ähnlichen Plan.

Wie unberechenbar die Infektionslage ist und wie schnell es vorbei sein kann mit der relativen Sicherheit, zeigen etliche lokale Ausbrüche, die es etwa in Schlachthöfen, Wohnblöcken, in Clubs oder nach privaten Feiern gegeben hat. In Garmisch-Partenkirchen sorgte dieser Tage eine junge US-Amerikanerin für Aufregung, die nach einem Urlaub Krankheitssymptome bemerkte, sich aber nicht davon abhalten ließ, mehrere Clubs zu besuchen, statt in Quarantäne zu gehen. Sie infizierte offenbar zahlreiche andere Leute und rief sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die nun gegen die "Superspreaderin" ermittelt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "Musterfall für Unvernunft".

Mehrere Abgeordnete warnten davor, die epidemische Lage zu unterschätzen und in der Bevölkerung falsche Erwartungen zu wecken. Erwin Rüddel (CDU) sagte, ehe ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung stehe, dürfe "nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, was durch Disziplin und Besonnenheit in den vergangenen Monaten erreicht worden ist". Er erinnerte daran, dass die Einschränkungen, die der Bevölkerung auferlegt wurden, in Deutschland deutlich geringer ausgefallen seien als in anderen Ländern. Mit Blick auf die Grundrechte und die kritisierten Sonderbefugnisse des BMG fügte Rüddel hinzu, niemand könne Interesse daran haben, "Rechte des Parlaments einzuschränken oder auszuhebeln". Genau das ist nach Ansicht der AfD aber passiert. Detlev Spangenberg (AfD), forderte analog einem Antrag der Fraktion, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben, die parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und Verordnungsermächtigungen zu beenden. Infolge der Beschränkungen seien rund eine Million Operationen abgesagt oder verschoben worden, wirtschaftliche Existenzen seien zerstört, Grundrechte eingeschränkt worden, kritisierte Spangenberg. Dabei habe auch im März 2020 keine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorgelegen, die Bedingungen für diese Definition seien nie vorhanden gewesen.

Parlamentsrechte Skepsis hält sich auch in der Linksfraktion, die dafür plädierte, den "verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand" zu beenden, wie es Achim Kessler (Linke) ausdrückte. Die nötigen Regelungen könnten "in ordentlichen gesetzlichen Verfahren beschlossen werden". Gleichwohl sei die Coronakrise nicht vorbei. Noch deutlicher fiel die Kritik von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) aus. Es sei aus demokratischer Sicht inakzeptabel, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch bis Ende März 2021 aufrechtzuerhalten, "denn dieser Eingriff in unsere Parlamentsrechte ist verfassungsrechtlich unzulässig". Im März habe noch eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite vorgelegen, heute sei die Situation anders.

Kordula Schulz-Asche (Grüne) räumte ein, die Verordnungsbefugnis des BMG sei "rechtsstaatlich bedenklich", daher müssten die massiven Einschränkungen im Alltag auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse bewertet und fortlaufend auf Rechtsstaatlichkeit hin überprüft werden. Dirk Heidenblut (SPD) stellte klar, die meisten Pandemie-Gesetze seien im Bundestag entstanden. Der Bundestag, nicht die Regierung entscheide über die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.