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BERATERAFFÄRE : Unbelastete Ministerin

Ausschuss legt Abschlussbericht vor

21.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Bei der Beauftragung externer Berater kam es im Verteidigungsministerium zu Verstößen von führenden Soldaten und Beamten. Dies ist dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses in der sogenannten Berater-Affäre zu entnehmen, den der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD) in der vergangenen Woche an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergab. Vorwürfe wegen Fehlverhaltens gegen die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) finden sich in dem 720 Seiten starken Bericht nicht, über den das Parlament noch abschließend beraten wird.

Bundesrechnungshof Anlass für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Januar 2019 waren Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmen. Der Ausschuss hält es sich nach Abschluss seiner Arbeit zugute,es sei auch seinem Ermittlungseifer zu verdanken, dass sich die beanstandeten Sachverhalte so nicht wiederholen könnten.

In einem der untersuchten Komplexe - es ging um die Entwicklung einer neuen IT-Strategie- stellt der Bericht fest, Ministerin von der Leyen habe kaum eine Entscheidungsgrundlage zu den untersuchten Vorgängen selbst gezeichnet. Zwar sei ihr Büro von den entscheidenden Vorgängen stets in Kenntnis gesetzt worden. Die Entscheidungen selbst seien aber häufig auf Ebene der Staatssekretäre getroffen worden. Offen sei geblieben, über welche Vorgänge die damalige Ministerin durch ihr Büro konkret informiert wurde.

Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem moniert, dass das Unternehmen Accenture beim Projekt "Product Lifecycle Management" unter Verstoß gegen die Vergaberichtlinien zwecks Beratung und Unterstützung beauftragt worden sei. Die Gesamtverantwortung dafür trägt nach Auffassung des U-Ausschusses der damals zuständige Abteilungsleiter General Erhard Bühler, der sich inzwischen im Ruhestand befindet. Eine direkte Verantwortlichkeit der damaligen Staatssekretärin Katrin Suder machte der Ausschuss nicht aus. Allerdings habe sie dazu beigetragen, dem zuständigen Accenture-Manager einen Zugang zum Ministerium zu verschaffen. Sie habe die Vergabe-Entscheidung für das Unternehmen mitgetragen, hält der Ausschussbericht fest. Bühler, so stellt der Bericht fest, sei mit dem fraglichen Accenture-Geschäftsführer befreundet und Taufpate von dessen Kindern. Suder sei ebenfalls mit dem Mann befreundet und Taufzeugin. Das Aufspüren solcher persönlichen Beziehungen gehörte zu den Aufgaben des U-Ausschusses.

Sondervoten der Opposition In ihrem Sondervotum stufen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Bewertung der Vorkommnisse durch die Ausschussmehrheit zwar als teils zutreffend ein. Viele wesentliche Erkenntnisse der Untersuchung würden aber ausgespart oder verharmlost. Nicht nachvollziehbar sei, dass insbesondere die SPD, die sich während der Beweisaufnahme engagiert und kritisch gezeigt habe, die Vorgänge nun wie die CDU/CSU bagatellisiere.

Die AfD stimmt in ihrem Sondervotum dem von den Koalitionsabgeordneten verfassten Bewertungsteil nicht zu. Die Verfehlungen und Verantwortlichkeiten würden darin nicht deutlich genug aufgezeigt. Insbesondere die Verantwortung von Ministerin von der Leyen werde nur unzureichend dargestellt.