AfD für mehr Kontrollrechte des Bundestages
In erster Lesung hat sich der Bundestag vergangene Woche mit einem AfD-Gesetzentwurf "zur Stärkung der Kontrollrechte" der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat gegenüber Regierungsmitgliedern und dem Bundespräsidenten (19/22548) befasst. Danach soll eine Möglichkeit der Anklage gegen Regierungsmitglieder bei vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines Bundesgesetzes eingeführt und die Antragsvoraussetzungen bei der Bundespräsidentenanklage gesenkt werden.
Deutsche Staatsangehörigkeit von Regierungsmitgliedern
Die AfD-Fraktion will gesetzlich festschrieben sehen, dass Bundeskanzler und -minister die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen. Dieses Erfordernis sei gesetzlich nicht geregelt, begründet die Fraktion einen Gesetzentwurf zu einer Grundgesetzänderung (19/22544), den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung behandelte.
Rechtsschutz vor Wahlen zum Bundestag gefordert
Für die "Einführung eines effektiven vorbeugenden Rechtsschutzes vor Bundestagswahlen" macht sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22540) stark, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Darin plädiert die Fraktion für eine Grundgesetz-Änderung zur "Einführung eines Rechtsschutzes vor einer Wahl". Auch fordert sie ein Wahlprüfungsverfahren für Wahlen auf Bundesebene, mit dem "ein Wahlprüfungsgericht aus Berufsrichtern in der ersten Instanz eingeführt, und das Bundesverfassungsgericht als zweite Instanz erhalten bleibt".
AfD dringt auf Ende der Vereinbarung zum Kirchenasyl
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll nach dem Willen der AfD-Fraktion "die mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche am 24. Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl" mit sofortiger Wirkung beenden. In einem Antrag (19/22546), den der Bundestag vergangene Woche an die Ausschüsse überwies, fordert sie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu einer entsprechenden Weisung gegenüber dem Bamf auf. In der Begründung schreibt sie, das Bamf trete auf Grundlage der genannten Vereinbarung in eine erneute Einzelfallprüfung ein und erzeuge dadurch ein rechtliches Abschiebungshindernis.
AfD will gegen Kinderdelinquenz vorgehen
Die AfD will die Rechtslage zur Bekämpfung der Kinderdelinquenz verschärfen. Mit einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/22549), den der Bundestag vergangene Woche an die Ausschüsse überwies, soll der Staatsanwaltschaft ermöglicht werden, beim zuständigen Familiengericht die Unterbringung eines delinquenten Kindes zu beantragen. Auch soll laut Vorlage eine vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und Beamte des Polizeidienstes zu diesem Zweck ermöglicht werden.
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