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wahlen : Auch ohne Anwesenheit

Sonderregelung zur Kandidatenkür beschlossen

12.10.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
2 Min

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für eine Sonderregelung zur Kandidatenaufstellung bei Bundestagswahlen in Ausnahmefällen wie einer Pandemie (19/20596, 19/23197) verabschiedet. Der Vorlage zufolge zeigen die Erfahrungen im Zuge der Covid-19-Pandemie, dass Situationen möglich sind, in denen Versammlungen zur Kandidatenaufstellung nicht möglich sind. Daher soll das Bundesinnenministerium für solche Fälle höherer Gewalt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages Abweichungen von den "Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern" zulassen können, um deren Benennung ohne Versammlungen zu ermöglichen.

Das könnte der Vorlage zufolge so geschehen, dass die Kandidaten sich schriftlich, gegebenenfalls auch auf elektronischem Weg vorstellen können und die Schlussabstimmung in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgt. Voraussetzung für den Erlass der Verordnung soll neben der Zustimmung des Bundestages auch dessen Feststellung sein, dass die Durchführung von Versammlungen ganz oder teilweise unmöglich ist. Kann der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten oder ist beschlussunfähig, soll der Wahlprüfungsausschuss über diese Feststellung und die Zustimmung zu der Verordnung entscheiden.

Michael Frieser (CSU) betonte, dass der Bundestag oder der Ausschuss auch über die vom Ministerium gegebenenfalls vorzuschlagenden Maßnahmen zu entscheiden habe. Mahmut Özdemir (SPD) hob hervor, dass Parteien in solchen Ausnahmesituationen erlaubt werde, vom Regelfall körperlicher Anwesenheit abzuweichen.

Jochen Haug (AfD) mahnte dagegen, das "Prinzip der Präsenz" dürfe keinesfalls "unter Hinweis auf Corona leichtfertig geopfert werden". Jürgen Martens (FDP) kritisierte, es werde eine "generelle Ausnahmeregel" geschaffen, die sich nicht auf die Covid-19-Pandemie beschränke. Britta Haßelmann (Grüne) sagte, die Reichweite der Verordnungsermächtigung sei viel zu weitgehend. Friedrich Straetmanns (Linke) sah "keinerlei Gründe", der Bundesregierung eine solche Verordnungsermächtigung zu erteilen.