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Rente : Eine Versicherung für alle Erwerbstätigen

Die Linke will Neuregelungen für Abgeordnete

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche über einen Vorschlag der Fraktion Die Linke diskutiert, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der 20. Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. In einem entsprechenden Antrag (19/17255) schreibt die Fraktion, dass auf dem Weg hin zu einer Erwerbstätigenversicherung in einem ersten Schritt auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Die Linke begründet eine solche Ausweitung des Versichertenkreises auch damit, dass dies mittelfristig die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren würde. Ebenfalls diskutiert wurde über einen Gesetzentwurf (19/17512) der FDP-Fraktion zur Novellierung des Bundesministergesetzes, der auf eine Änderung von Ruhegehaltsregelungen für Mitglieder der Bundesregierung abzielt. Der Linken-Antrag wurde an die Ausschüsse überwiesen, der Gesetzentwurf der FDP wurde vom Bundestag in abschließender Beratung abgelehnt.

Dietmar Bartsch (Die Linke) betonte, die Abgeordneten hätten nach zwei Wahlperioden einen viel höheren Anspruch als ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer nach 45 Versicherungsjahren. Dieser zahle aber mit seinen Steuern für die Altersversorgung der Abgeordneten. "Das ist nicht vermittelbar", sagte Bartsch.

Patrick Schnieder (CDU) verteidigte das heutige System: "Es stellt sicher, dass die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleistet werden und für die Altersversorgung nicht die Diäten erhöht werden müssen", betonte er.

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) bezeichnete die Einbeziehung der Abgeordneten in das Rentensystem als Zeichen der Solidarität. "Aber warum haben Sie es nicht bei dieser Forderung belassen?" Sie unterstellte der Linken, dass es dieser nicht nur um die Abgeordneten, sondern um einen Umbau des gesamten Rentensystems gehe, der außerdem nicht verfassungskonforme Forderungen wie eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze enthalte.

Ralf Kapschack (SPD) zeigte sich offen für den Antrag. "Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und Sondersysteme zu überwinden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und des Zusammenhalts." Es stärke unsere Glaubwürdigkeit, wenn sich politische Mandatsträger künftig den gleichen Bedingungen unterwerfen, die für abhängig Beschäftigte gelten, sagte Kapschack.

Konstantin Kuhle (FDP) nannte die Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einen Fehler. Das löse Probleme wie den demografischen Wandel nicht und sei zudem unsystematisch. Denn offenbar sollten Beamte des öffentlichen Dienstes nicht in den von den Linken vorgeschlagenen Umbau mit einbezogen werden. Prinzipiell sei es aber richtig über "Strukturveränderungen" zu reden. Deshalb habe seine Fraktion auch vorgeschlagen, dass Minister nach zwei Jahren Amtszeit in Bezug auf die Altersversorgung nicht so behandelt werden, als wären sie vier Jahre im Amt gewesen.

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Linken vor, die richtige Frage nach der Altersversorgung der Abgeordneten mit einem Umbau des Rentensystems zu verbinden. "Das ist nicht zu Ende gedacht und populistisch. Das löst kein einziges Problem." Stattdessen sollte sich eine interfraktionelle Gruppe noch einmal mit den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts für ein Bausteinsystem der Altersvorsorge beschäftigen, schlug sie vor.