Piwik Webtracking Image

Menschenrechte : Fehlende Zugkraft

Prozess zu UN-Vertrag stockt

09.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung unterstützt weiterhin ein Abkommen der Vereinten Nationen (UN) für Wirtschaft und Menschenrechte. Das bekräftigte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes vergangene Woche im Menschenrechtsausschuss. Das seit 2014 von den UN verhandelte "Binding Treaty" soll Staaten weltweit verpflichten, international tätige Unternehmen in Haftung zu nehmen, Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten.

Die Bundesregierung engagiere sich im Prozess und habe auch an der jüngsten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im UN-Menschenrechtsrat in Genf teilgenommen, sagte der Regierungsvertreter. Entscheidend allerdings sei eine gemeinsame, abgestimmte europäische Position: "Wir befürworten den Ansatz des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), dass sich die EU im Prozess einheitlich engagiert", sagte er. Unzufriedenheit gebe es jedoch über die unzureichende EU-interne Auseinandersetzung mit dem Treaty-Prozess. "Wir bedauern, dass nicht rechtzeitig eine strukturierte, gemeinsame Analyse der Vertragsartikel vorgenommen wurde." Der im August von der ecuadorianischen Verhandlungsleitung überarbeitete Vertragsentwurf komme gegenüber dem Vorgängerentwurf den von der EU-Kommission und Bundesregierung geäußerten Bedenken entgegen. "So gibt es inzwischen eine Abkehr von der Position, nur transnationale Unternehmen in den Anwendungsbereich zu nehmen", berichtete der Außenamts-Vertreter. Auch in Konzept und Sprache entspreche der Entwurf jetzt mehr den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese 2011 verabschiedeten Leitprinzipien seien insgesamt der "maßgebliche, globale Standard - und der Kompass für die Arbeit im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte".

»Alle erfassen« Für den Erfolg eines völkerrechtlichen Vertrags seien aus Sicht der Bundesregierung drei Punkte zentral: So setze sie sich dafür ein, dass alle Unternehmen von einer Regelung erfasst würden. Ein Vertrag müsse sich zudem "nahtlos einfügen in die Konzeption der UN-Leitprinzipien" und "realistischerweise umsetzbar" sein. Nur so könne eine vergleichbare, einheitliche Rechtspraxis gewährleistet werden. Dem Vertragsprozess fehle jedoch bislang die "nötige Zugkraft", stellte der Außenamt-Vertreter bedauernd fest. Ein Grund dafür sei die Zurückhaltung "zentraler Akteure wie USA, Kanada, Japan, Australien und sogar Norwegen". Staaten wiederum, die sich sonst im Menschenrechtsfragen "wenig hervortun", engagierten sich hingegen stärker, so der Regierungsvertreter mit Blick auf Iran, Ägypten und Venezuela. Schließlich gebe es Staaten wie Russland und China, die sich zwar am Prozess beteiligten, aber nur, um "tiefgreifende Kritik" an dem Entwurf zu äußern und ihre Positionen zu verankern.