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anhörung i : Brillen als Regelleistung

09.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
1 Min

Gesundheits- und Sozialexperten befürworten, dass die Kosten für medizinisch notwendige Brillen wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Manche Menschen könnten sich Brillen kaum leisten und seien so in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, argumentierten Sozialverbände anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche über Anträge von FDP (19/18913), Grünen (19/8566), AfD (19/4316) und Linken (19/6057).

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Anspruch auf Sehhilfen, Erwachsene nur bei sehr starker Fehlsichtigkeit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, bei Brillen sollten die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot von den Kassen übernommen werden. Die Caritas wies darauf hin, dass Empfänger von Transferleistungen die Brillen aus dem Regelsatz finanzieren müssten. Die Festbeträge umfassten grundsätzlich nicht die Kosten der Entspiegelung einer Brille. Die Entspiegelung sei jedoch bei hochbrechenden Gläsern ab einer bestimmten Refraktionsstärke aufgrund des Materials keine kosmetische Frage, sondern medizinisch geboten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, auch weniger starke Sehstörungen könnten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Teilhabe führen. Daher sei die Forderung nach einem erweiterten Leistungsanspruch auf Erstattung von Sehhilfen nachvollziehbar.