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anhörung II : Härtefallfonds für Patienten

09.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
1 Min

Die Einrichtung eines Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern ist unter Experten umstritten. Kritiker befürchten, dass damit die Präventivwirkung des Haftungsrechts untergraben würde. Betroffene argumentieren hingegen, für Patienten sei die Beweisführung oft schwierig, wenn nicht unmöglich. Viele Opfer von Behandlungsfehlern blieben auf enormen Kosten sitzen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Anträgen der Fraktionen von Grünen (19/16059) und Linken (19/22995).

Die Grünen-Fraktion fordert einen Härtefallfonds, der das Haftungsrecht ergänzen und für unbürokratische Hilfe sorgen soll. Auch die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungsfehlern.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) beklagte, bei der juristischen Aufarbeitung von Behandlungsfehlern liege die Beweislast größtenteils oder vollständig bei den Patienten, die Beweismittel hingegen bei den Behandelnden. Von 100 geschädigten Patienten erhielten nur zwischen einem und fünf Prozent eine finanzielle Entschädigung. Der Medizinrechtler Christian Katzenmeier von der Universität Köln bestätigte, das Kernproblem im Arzthaftpflichtprozess sei die Beweisführung und häufig die Beweisnot des Patienten.

Der Rechtsexperte Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin riet von einem Härtefallfonds ab. Schadenverhütung sei besser als Schadenvergütung. Ein Anreiz zur Schadenverhütung bestehe nur dann, wenn Fehler aufgeklärt und Schäden zugerechnet würden.