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KULTUR : Aktensicherung

Der Streit um die Zukunft der Stasi-Unterlagen geht zu Ende. Auch die Opferverbände sind zufrieden

09.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
4 Min

Über Jahre hinweg war keine Einigung zu finden in der Diskussion über die Zukunft der Stasi-Unterlagen. Jetzt zeichnet sich ein breiter Kompromiss ab: Die Stasi-Akten gehen in die Verantwortung des Bundesarchivs über, die Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleiben aber in Kraft und es wird das Amt eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur geschaffen.

Auch die Opferverbände, die sich in der Vergangenheit gegen eine Überführung der Akten ins Bundesarchiv gesträubt hatten, sind mit diesen Regelungen einverstanden. Dies betonte der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft, Dieter Dombrowski, in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses über den entsprechenden Gesetzentwurf (19/23709), den die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt haben. Bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Eine breite parlamentarische Zustimmung hatte sich schon in der ersten Lesung Ende Oktober abgezeichnet. Bezüglich des Umgangs mit den Akten folgt der Gesetzentwurf den Vorschlägen, die der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BSTU), Roland Jahn, gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesarchivs, Michael Hollmann, im Auftrag des Bundestages erarbeitet und im vergangenen Jahr vorgelegt hatte (19/8201).

Konkret sieht die Gesetzesinitiative vor, dass der gesamte Unterlagenbestand des BSTU - er umfasst neben den rund 111 Kilometern an Akten auch 1,8 Millionen Fotodokumente und etwa 2.800 Filmdokumente - in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs übergeht. Aber: Die speziellen Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleiben in Kraft. Dies bedeutet vor allem, dass das Recht auf Akteneinsicht für die betroffenen Personen, die Wissenschaft und die Medien auch in Zukunft erhalten bleibt. Die Aufarbeitung der Akten und damit auch die weitere Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte und der Funktion des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der ehemaligen DDR kann fortgeführt werden.

Opfer-Beauftragter Der zweite entscheidende Punkt, der zur Befriedung des Streits um die Stasi-Akten beiträgt, ist die Schaffung des Amts eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur. Er soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als Ombudsperson direkt beim Deutschen Bundestag angesiedelt werden. Im Gegensatz zum Wehrbeauftragten ist allerdings keine Verankerung des Amtes im Grundgesetz vorgesehen. Der Beauftragte soll zukünftig als Ansprechpartner für die Opfer dienen und dem Bundestag jährlich einen Bericht über die Situation der Opfer vorlegen.

Gewählt werden soll der Opferbeauftragte auf fünf Jahre durch den Bundestag auf Vorschlag des Kulturausschusses, der Fraktionen oder einer Gruppe von Abgeordneten in Fraktionsstärke. Wählbar soll jeder wahlberechtigte Bürger ab dem vollendeten 35. Lebensjahr sein.

Wünsche der Landesbeauftragten An dieser Stelle wurden jedoch Nachbesserungswünsche in der Anhörung des Kulturausschusses laut. So plädierten mehrere Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur dafür, zusätzliche Qualifikationskriterien für den Opferbeauftragten im Gesetz festzulegen. So müsse ausgeschlossen werden, dass ehemalige Mitarbeiter der Stasi gewählt werden können, forderten die Landesbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Birgit Neumann-Becker, und Brandenburg, Maria Nooke. Auch ehemalige SED-Mitglieder sollen nach Nookes Ansicht nicht gewählt werden können.

Maria Nooke mahnte zudem an, dass die Frage des Umgangs mit den Verwaltungsakten des BSTU ungeklärt sei. Auch sie müssten im Sinne der historischen Forschung über die Behörde gesichert werden. Ebenso dürfe das Recht auf Akteneinsicht nicht an zu hohe Gebühren für die Antragsteller gekoppelt werden. Dieser Forderung schloss sich auch der Berliner Beauftragt, Tom Sello an.

Der ehemalige Sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Siegmar Faust, mahnte, die in den Stasi-Akten enthaltenen Diffamierungen der bespitzelten Menschen in der DDR kenntlich zu machen. Es könne nicht sein, dass diese unkommentiert für die nachfolgenden Generationen archiviert würden, sagte Faust. Diese Forderung wurde auch von Birgit Neumann-Becker unterstützt.

Archivstandorte Durchgehende Zustimmung kam von allen Sachverständigen in der Anhörung zu der Regelung, dass die Stasi-Akten auch zukünftig an ihren regionalen Standorten in den ostdeutschen Ländern archiviert werden sollen. So heißt es in der Gesetzvorlage ausdrücklich: "Die Stasi-Unterlagen werden in Berlin und an regionalen Standorten in Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock gemäß ihrer Herkunft verwahrt. Es werden zudem Außenstellen in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl gebildet."

Zukünftige Kosten Dies allerdings wird den Bund einiges an Geld kosten in Zukunft. Viele der derzeitigen Archive der BSTU-Außenstellen entsprechen bei weitem nicht mehr den Anforderungen moderner Archive. Darauf hatten Roland Jahn und Michael Hollmann bereits in ihrem im vergangenen Jahr vorgelegten Bericht hingewiesen. Auch der Erhalt der Akten selbst, wird einige Anstrengungen erfordern. "Um den Erhalt und die Nutzbarkeit der Unterlagen längstmöglich zu sichern, sind in den nächsten Jahren weitere umfassende konservatorische und restauratorische Maßnahmen zur Bestandserhaltung notwendig", heißt es in Jahns und Hollmanns Bericht. Hinzu kommen die Kosten für die Digitalisierung der Aktenbestände, die in den nächsten Jahren vorangetrieben werden soll. So wiesen Hollmann und andere Sachverständige in der Anhörung auch darauf hin, dass es nicht ausreichen werde, die bislang im Bundeshaushalt für die Stasi-Unterlagen-Behörde eingestellten Mittel dem Bundesarchiv zukommen zu lassen.