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banken : Schutz für Steuerzahler

Bundestag stimmt für Risikoreduzierungsgesetz

09.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Schutz für Steuerzahler und Anleger zugestimmt. Für die Vorlage "zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2019 / 878 und 2019 / 879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor" (19/22786) votierten die Abgeordneten in ihrer Sitzung am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD. Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Änderung des Kreditwesengesetzes" (Gesetz zur Sicherstellung der Verbraucherrechte bei Sparkassennutzung) (19/11943), bei dem es unter anderem um die Bargeldversorgung im ländlichen Raum geht.

Zu den Maßnahmen des Risikoreduzierungsgesetzes der Bundesregierung gehören eine Erleichterung der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen. Ein wichtiges Teilstück des Gesetzes sind die Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken sollen künftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen, um im Krisenfall Verluste abzufedern.

Mehr Schutz vor Verlusten erwartet die Regierung auch durch Änderungen im Anleihenbereich. Von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen sollen in Zukunft mit einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen.