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familiE I : Ein Mehr an Flexibilität

Die Bundesregierung will das Elterngeldgesetz novellieren. Die Opposition kritisiert den dazu vorgelegten Gesetzentwurf als nicht weitgehend genug

30.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
3 Min

Im zweiten Quartal des Jahres 2020 gab es laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Million Bezieher von Elterngeld - 850.637 Frauen und 162.824 Männer. Sie können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von Elterngeld Plus, das in der Regel niedriger ausfällt, dafür aber erheblich länger gezahlt wird, wählen oder beides kombinieren. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate, wenn beide in dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Die Bundesregierung, die nicht müde wird, von einem Erfolgsmodell zu sprechen, will jetzt nachbessern. Bei der Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) hat sie dabei ein Mehr an Flexibilität und Freiräumen für Familien sowie eine Unterstützung der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen im Blick. Mit einem Monat zusätzlichen Elterngeldes sollen Eltern besonders frühgeborener Kinder bedacht werden. Dieser zusätzliche Basiselterngeld-Monat soll auch in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden können. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Elternteile ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden können, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, was sich als praxisfern erwiesen hat.

"Zeit und Sicherheit" Mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung einer der "bekanntesten und beliebtesten Familienleistungen" zu einer Verbesserung verhelfen, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) vergangenen Woche bei der Vorstellung des Entwurfes im Bundestag. Das 2007 eingeführte Elterngeld gebe den Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes "Zeit und Sicherheit", trage aber auch zu einem gesellschaftlichen Wandel bei. Inzwischen würden 40 Prozent der Väter das Elterngeld nutzen - mit steigender Tendenz, zeigte sich die Ministerin erfreut.

Bei der Opposition hält sich die Begeisterung für den Novellierungsvorschlag in Grenzen. Trotz der begrüßenswerten Grundidee des Elterngeldes gibt es aus Sicht von Johannes Huber (AfD) "erheblichen Diskussionsbedarf über den Partnerschaftsbonus". Die im Gesetzentwurf angedachte Flexibilisierung werde nur möglich, wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeiten anpassen. "Das greift aus unserer Sicht in die elterliche Freiheit ein und subventioniert nur jene Eltern, die sich mit dieser starren und ideologischen Aufteilung anfreunden können", sagte Huber.

Ungerechtigkeiten Grigorios Aggelidis (FDP) erinnerte daran, dass die versprochenen Änderungen am Elterngeldgesetz immer wieder verschoben worden seien. Nun sei leider klar: "Der große Wurf ist es nicht, sondern nur ein halbherziges Update." Zahlreiche Ungerechtigkeiten und Konstruktionsfehler hätten weiter Bestand, sagte der FDP-Abgeordnete. Er verwies auf den Antrag seiner Fraktion (19/17284), in dem unter anderem verlangt wird, bei der Berechnung des Elterngeldes das Kranken- und Insolvenzgeld zu berücksichtigen. Ansonsten müssten diejenigen, die in der Krise ihren Job verlieren, zusätzlich noch mit Einbußen beim Elterngeld rechnen.

Katrin Werner (Die Linke) kritisierte, die dringenden Probleme würden mit diesem "Reförmchen" nicht angegangen. So werde der Mindestbetrag beim Elterngeld nach wie vor auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. "Die Familien, die es am dringendsten bräuchten, werden also wieder ausgeschlossen", beklagte die Linken-Abgeordnete. Solange es keine Kindergrundsicherung gebe, müsse die Anrechnung des Mindestbetrages auf Hartz IV abgeschafft werden, forderte sie.

Für Ulle Schauws (Grüne) wird der Gesetzentwurf den tatsächlichen Bedürfnissen der Eltern nicht gerecht. "Der Entwurf bleibt mutlos", sagte sie. Um eine wirkliche Partnerschaftlichkeit bei der Betreuung zu erreichen, sei das Vorgeschlagene zu wenig. "Dafür braucht es eine Ausweitung der Partnermonate und für jedes Elternteil einen eigenen Anspruch", forderte die Grünen-Parlamentarierin.

Anders fällt die Bewertung der Koalition aus. Das Gesetz schaffe mehr Flexibilität bei der Partnermonaten, befand Nadine Schön (CDU). Damit komme man den Wünschen vieler junger Eltern entgegen. Außerdem werde der Stundenkorridor so angepasst, "dass er besser zur Arbeitswelt passt". Auch beim wichtigen Thema der Frühchen habe sich die Koalition etwas vorgenommen. "Das werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren nochmals genau anschauen", kündigte sie an.

Stefan Schwartze (SPD) betonte, gehe es den jungen Familien darum, die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich zu teilen und mehr Zeit innerhalb der Familie verbringen. Genau deshalb solle die Teilzeitmöglichkeit weiter flexibilisiert werden. Es sei zukünftig möglich, bis zu 32 Stunden pro Woche während des Bezugs von Elterngeld arbeiten zu können. "Das ist praxisnah, denn so wird eine Vier-Tage-Woche möglich", befand der SPD-Abgeordnete.