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mta-reform : Schrittweise Anpassung der Gesundheitsberufe

Ausbildung der medizinischen Technologen wird modernisiert. Neuregelung für Notfallsanitäter

30.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
3 Min

Mit Ausbildungsreformen sollen die Gesundheitsberufe schrittweise modernisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Dies ist in mehreren Berufen bereits geschehen, so etwa bei den pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) sowie den anästhesietechnischen und operationstechnischen Assistenten (ATA/OTA). Auch die Hebammenausbildung und die Pflegefachberufe sind bereits umfassend reformiert worden. Nun nimmt sich die Bundesregierung die medizinisch-technischen Assistenten (MTA) vor.

Der Gesetzentwurf (19/24447), der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung stand, sieht Ausbildungsreformen für medizinische Technologen in vier Bereichen vor: Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik sowie medizinische Technologie für Veterinärmedizin. Die Berufsbezeichnung Medizinisch Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in. Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben.

Vergütung statt Schulgeld Das Ausbildungsziel soll jedoch modernisiert, konkretisiert und neu strukturiert werden. Die praktische Ausbildung wird erweitert. Künftig soll außerdem eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf in der Zukunft nicht mehr erhoben werden.

Die Fraktionen waren sich einig, dass eine Aufwertung der Berufe sinnvoll und angesichts der Coronakrise überfällig sei. Bettina Müller (SPD) sagte, die vielen MTAs hielten die Krankenhäuser, Röntgenpraxen und Labore am Laufen. Das alte Berufsgesetz sei von 1993 und entspreche längst nicht mehr den erheblich gestiegenen Anforderungen. Mit der Reform würden die medizinisch-technischen Berufe attraktiver. Wieland Schinnenburg (FDP) lobte den Entwurf im Grundsatz, kritisierte jedoch einzelne Regelungen. So könnten bis zu drei Viertel der Ausbildungsvergütung wieder wegfallen, wenn Sachleistungen angerechnet würden. Das sei überhaupt nicht überzeugend und alles andere als attraktiv. Auch die Schulgeldregelung müsse nachgebessert werden.

Detlev Spangenberg (AfD) warb dafür, auch das Heilpraktikergesetz, das aus den 1930er Jahren stamme, nachzubessern. Es gehe um Einheitlichkeit sowie Qualitäts- und Prüfungsstandards, sagte er und verwies auf einen Antrag (19/24648) seiner Fraktion. Heilpraktiker stünden nicht in Konkurrenz zur Schulmedizin, sondern seien eine Ergänzung. Sie bauten auf Erkenntnissen der heilenden Wirkung von Naturstoffen und überlieferten Methoden auf , die lange vor der Schulmedizin eine wichtige Bedeutung gehabt hätten.

Notfallsanitäter Die Novelle zielt auch darauf ab, Notfallsanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Vorlage zufolge soll den Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden. Über das Problem der mangelnden Rechtssicherheit wird schon lange diskutiert, nun soll es endlich gelöst werden.

Der Punkt spielte in der Debatte eine herausgehobene Rolle. Emmi Zeulner (CSU) sagte, den Notfallsanitätern müsse die Sicherheit gegeben werden, weder wegen Überschreitung ihrer Befugnisse noch wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden. Das Ziel sei, "eine rechtssichere Lösung für das kleine Zeitfenster zu finden, bis der Arzt am Einsatzort eintrifft".

Linke und Grüne sehen in der geplanten Novelle aber gerade keine Lösung. Harald Weinberg (Linke) monierte, die vorgesehene Regelung löse das Dilemma nicht wirklich auf, sondern gieße es in eine ebenso widersprüchliche Rechtsnorm. Der Notfallmediziner Janosch Dahmen (Grüne) rügte, die jetzt vorgesehene Regelung führe nicht zu weniger, sondern zu mehr Rechtsunsicherheit. Nötig sei "eine klar umschriebene Heilkundebefugnis" zur Abwendung einer Gefahr. Zudem sei für Fälle ohne Lebensgefahr eine "Generaldelegation" im Notfallsanitätergesetz erforderlich.