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RECHT : Zwischen Hass und Meinungsfreiheit

Die FDP will gegen Hetze im Internet vorgehen, das NetzDG aber aufheben

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
2 Min

Die FDP-Fraktion hat einen umfassenden Antrag zum Umgang mit Online-Hasskriminalität vorgelegt, der in seiner ersten Beratung am vergangenen Donnerstag bei den anderen Fraktionen jedoch durchfiel. Unter dem Titel "Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen" (19/16477) fordern die Liberalen ein deutliches Zeichen der Gesellschaft gegen Hass und Hetze und machen Vorschläge für eine effektivere Verfolgung.

Rechtsstaatlichkeit Wie der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin sagte, habe sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) entgegen Äußerungen der Regierung nicht bewährt. Die FDP wolle Meinungsfreiheit und eine lebhafte gesellschaftliche Debatte, dabei müsse aber die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe die Hürde für die Beschneidung der Meinungsfreiheit sehr hoch angesetzt. Die FDP schlage daher einen Regulierungsmix vor. Dazu gehörten die Stärkung des Rechtsstaates und die Aufhebung des NetzDG.

In der Debatte verwiesen die Redner der Koalitionsfraktionen auf den Mitte der Woche bekannt gewordenen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, mit dem das NetzDG, das zu einem Erfolg geworden sei, weiterentwickelt werden soll. Carsten Müller (CDU) sagte: "Wir sind mit dem NetzDG zufrieden, es hat sich bewährt, wir machen Gutes besser." In Kürze werde ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf der Bundesregierung auf dem Tisch liegen. Der FDP-Antrag enthalte nichts Neues und sei in Teilen falsch und widersprüchlich. Florian Post (SPD) sagte, er könne die Argumentation der FDP nicht nachvollziehen. Unter anderem werde die Meldepflicht ausdrücklich abgelehnt. Bisher sei es so, erläuterte Post, dass Plattformbetreiber Morddrohungen den Strafverfolgungsbehörden freiwillig melden. Besser sei jedoch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe, denn es dürfe hier keinen Ermessensspielraum geben.

Strafrechtliche Grenzen Anke Domscheit-Berg (Linke) und Renate Künast (Grüne) kritisierten den Umgang der Regierung mit Hetze im Netz. Domscheit-Berg erklärte, niemand dürfe aufgrund einer Meinungsäußerung staatlich verfolgt werden. Aber es gebe strafrechtliche Grenzen, und wenn der Staat nicht ausreichend dafür sorge, dass Rechtsbrüche bestraft werden, sei auch das ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wer digitaler Gewalt ausgesetzt sei und nicht auf staatlichen Schutz vertrauen könne, "der leidet nicht nur, der droht auch zu verstummen".

Künast sagte, Hass und Hetze im Netz seien nicht neu, und zwar nicht nur im rechtsextremistischen, sondern immer mehr auch im privaten Bereich. Die Regierung antworte darauf mit mehreren Gesetzesverfahren gleichzeitig, einem überarbeiteten NetzDG und einem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus. Notwendig sei allerdings ein Gesamtpaket. Die Entwürfe müssten sorgfältig diskutiert werden, denn die Grundrechte würden nicht dadurch bewahrt, indem man sie auf der anderen Seite schleift.

Stephan Brandner (AfD) sagte, die FDP-Fraktion habe für ihren Antrag von den anderen Fraktionen abgeschrieben und daraus einen vermeintlichen Digitalcocktail gemixt. Die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes habe schon die AfD gefordert. Außerdem gebe es zentralere Herausforderungen als Hass und Hetze, nämlich die Wiederherstellung des Rechtsstaates. Es gehe hier um massive Eingriffe in die Meinungsfreiheit.