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Europäische Union : Umgang mit Hinweisgebern

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
1 Min

Keine Mehrheit fand am vergangenen Donnerstag ein Antrag (19/16857) der AfD-Fraktion, in dem diese die Bundesregierung aufgefordert hatte, Subsidiaritätsklage gegen eine EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern - sogenannten "Whistleblowern", die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - zu erheben. In namentlicher Abstimmung votierten 550 Abgeordnete gegen die Vorlage, nur 83 Parlamentarier stimmten dafür.

Die neue EU-Richtlinie soll ab 2021 gelten und sieht unter anderem vor, dass sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden müssen. Nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.

Nach Ansicht der AfD ist die EU-Kommission für eine solche Regelung jedoch nicht zuständig; für Vorschriften, die Behörden und Unternehmen reglementierten, fehlten ihr die Ermächtigungen. Mir der Richtlinie verletze sie daher die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Zudem sei eine EU-Regelung nicht erforderlich, da die Mitgliedstaaten, "jedenfalls Deutschland", bereits eigene Schutzvorschriften für Hinweisgeber hätten.

Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 7. Oktober 2019 ist der Schutz von Hinweisgebern in der EU bislang nur bruchstückhaft geregelt. Derzeit hätten lediglich zehn EU-Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften, die Hinweisgebern einen umfassenden Schutz böten. Auf EU-Ebene gebe es nur in wenigen Sektoren Rechtsvorschriften.