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NS-Unrecht : Einbürgerung ohne Gesetz

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
1 Min

Verfolgte des NS-Regimes, die die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, sollen diese zurückbekommen - ebenso ihre Nachfahren. Das sieht Artikel 116 des Grundgesetzes vor. In der Praxis aber wird die (Wieder-)Einbürgerung immer wieder verweigert, weil die Regelung Lücken aufweist. Betroffen sind etwa Menschen, die der Verfolgung durch Flucht entkommen waren und eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Wie dringend das Problem ist, zeigt das Brexit-Referendum: Seither hat sich die Zahl entsprechender Einbürgerungs-Anträge von rund zwei Dutzend im Jahr 2015 auf mehr als 1.800 erhöht.

Einig sind sich die Bundestagsfraktionen darin, dass eine Einbürgerung unbürokratisch möglich sein soll. Doch ein eigenes Gesetz dazu lehnt die Koalition ab. Begründung: Das Bundesinnenministerium habe 2019 durch zwei Erlasse Rechtssicherheit geschaffen. Ein Gesetz bringe keinen Vorteil, so Mathias Middelberg (CDU). Die SPD will zwar auch ein Gesetz, aber erst abwarten, welche Erfahrungen man mit den Erlassen macht, wie Helge Lindh sagte.

Die Opposition sieht das anders: Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Stephan Thomae (FDP) sprachen von einem wichtigen Symbol. Linke und AfD votierten ebenfalls für einen entsprechenden Antrag der Grünen (19/16846), der vergangene Woche gemeinsam mit weiteren Vorlagen zum Thema von Linken, Grünen und FDP (19/13505, 19/12200, 19/14063) abgelehnt wurde.