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Gastkommentare - Contra : Gravierendes Manko

Klagemöglichkeiten einschränken?

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
1 Min

D ie Bundesregierung will mit dem "Maßnahmengesetzplanungsgesetz" dafür sorgen, dass große Infrastrukturprojekte künftig schneller realisiert werden. Das klingt gut. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren gefallen schließlich niemandem. Aber die werden mit dem Gesetz womöglich nicht kürzer: Auch wenn der Bundestag über Verkehrsprojekte zügig entscheidet, kann es im späteren Verfahren noch zu erheblichen Verzögerungen kommen, warnen Kritiker zurecht.

Bei zweifelhaften Nutzen hat das Gesetz ein gravierendes Manko. Gegen die dort genannten Infrastrukturprojekte können etwa betroffene Grundstückseigentümer und Verbände anders als heute nicht mehr vor Verwaltungsgerichten klagen. Die vorgesehene stärkere Bürgerbeteiligung in einem frühen Stadium der Planung ersetzt das nicht. Die Umweltverbandsklage entfällt. Dass erweckt bei Bürgern schnell den Verdacht, dass bestehende Umweltvorschriften ausgehebelt werden sollen.

Fehlende Klagemöglichkeiten bringen nicht mehr Akzeptanz wichtiger Verkehrsprojekten, sondern weniger. Können Bürger und Verbände nicht den Rechtsweg beschreiten, werden sie geradezu zum Protest auf die Straße getrieben. Wer enteignet werden soll, weil sein Grundstück für einen Verkehrsweg gebraucht wird, kann nicht mehr vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Der Rechtsweg führt künftig direkt zum Bundesverfassungsgericht und wird nicht in allen Fällen möglich sein. Das erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Einige Juristen gehen davon aus, dass das Gesetz nicht europarechtskonform ist. Ihm könnte also das gleiche Schicksal blühen wie der Pkw-Maut. Das wäre nicht schlecht, und auch nicht so teuer.