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Verkehr : Bauen wie die Dänen

Warum die Große Koalition ausgewählte sprojekte künftig per Gesetz genehmigen lassen will

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
4 Min

Ginge es nach Deutschlands Nachbarn Dänemark, wäre der zwischen beiden Ländern geplante Tunnel unter dem Fehmarnbelt wohl schon bald fertig: Nachdem der deutsch-dänische Staatsvertrag für die Ostseequerung im Jahr 2009 ratifiziert worden war, hat das Parlament in Kopenhagen bereits 2015 per Gesetz die Baugenehmigung für den Tunnel erteilt. Hätten die Arbeiten gleich darauf losgehen können, so hätte bei einer Bauzeit von rund acht Jahren die Aussicht bestanden, dass die fast 18 Kilometer lange Straßen- und Schienenverbindung zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland im Jahr 2023 eröffnet wird.

Hätte. Doch aus einem raschen Baubeginn wurde nichts - denn für den deutschen Abschnitt des voraussichtlich sieben Milliarden Euro teuren Tunnels liegt bis heute keine rechtskräftige Baugenehmigung vor. Vielmehr hat die dänische Tunnelbaugesellschaft Femern AS ab 2013 erst mal sechs Jahren lang an den Unterlagen für den sogenannten Planfeststellungsbeschluss gefeilt, musste auf Geheiß der schleswig-holsteinischen Genehmigungsbehörde mehrmals nachbessern, dabei auf 12.600 Einwände von Betroffenen reagieren - und ist jetzt noch immer nicht am Ziel: Gegen die vor einem Jahr erteilte Baugenehmigung sind gleich acht Klagen von Umweltverbänden, Reedereien und Städten beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingegangen. In der zweiten September-Hälfte wird verhandelt, Ende Oktober das Urteil erwartet. Erst dann kann der Bau in Deutschland endlich anfangen - vorausgesetzt die Leipziger Richter haben nichts zu beanstanden.

Hier mindestens elf Jahre, dort nur sechs - dass die Genehmigung von großen Verkehrsprojekten in Deutschland fast doppelt so lange dauert wie in Dänemark, will die große Koalition nicht länger hinnehmen. Daher hat der Bundestag am vergangenen Freitag ein Gesetz von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beschlossen, mit dem der CSU-Politiker 14 ausgewählte Bauvorhaben auf der Schiene und dem Wasser genauso schnell verwirklichen möchte wie in Dänemark üblich. "Wir wollen wichtige umweltfreundliche Verkehrsprojekte beschleunigen", verkündete Scheuer bei der Vorstellung der Pläne im Oktober. So sollen nun etwa der Ausbau der ICE-Strecke zwischen Hannover und Bielefeld oder die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals durch ein Gesetz des Bundestags genehmigt werden und nicht mehr durch einen Planfeststellungsbeschluss einer Behörde.

Von dieser sogenannten "Legalplanung" nach dänischem Vorbild erhofft sich Scheuer vor allem deshalb mehr Tempo, weil dann keine langen und oft über mehrere Instanzen gehenden Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten gegen Baugenehmigungen mehr möglich wären. Der einzige Weg zur Verhinderung eines Projekts wäre ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort könnten Fraktionen oder Länder eine Normenkontrollklage gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz anstrengen oder Betroffene eine Beschwerde einlegen. Allerdings sind Verfassungsbeschwerden meist wenig aussichtsreich - nur knapp zwei Prozent haben Erfolg.

Völliges Neuland betritt die Große Koalition mit ihrem Gesetz nicht: Schon nach der deutschen Wiedervereinigung wurde ein Abschnitt der Ostseeautobahn A 20 bei Wismar durch ein vom Bundestag beschlossenes "Investitionsmaßnahmegesetz" genehmigt. Gleiches passierte mit der südlichen Gleisumfahrung von Stendal auf der ICE-Neubaustrecke Hannover-Berlin Die Abgeordneten stöhnten damals über viel Zusatzarbeit, die Stadt Stendal legte Verfassungsbeschwerde ein, das Land Hessen, obwohl nicht direkt betroffen, klagte gegen die Regelung - doch die Karlsruher Richter entschieden 1996, dass das Gesetz rechtmäßig war.

Ob das auch für das neue "Maßnahmengesetz-Vorbereitungsgesetz" gilt, bezweifeln allerdings die Kritiker - allen voran die Umweltverbände. Sie gehen davon aus, dass Karlsruhe heute wegen der gestiegenen Bedeutung des Rechtsschutzes anders urteilen würde als vor 24 Jahren. So bemängelt etwa der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND, dass der verfassungsrechtlich garantierte Rechtsschutz ausgehöhlt werde, wenn den Betroffenen eines Baugesetzes nur noch eine Verfassungsbeschwerde bliebe, um ihre Interessen zu wahren.

Zudem verstößt das neue Gesetz nach Einschätzung der Umweltverbände gegen europäisches Recht - genauer gesagt gegen die "Aarhus-Konvention" und die EU-Richtlinie für Umweltverträglichkeitsprüfungen, kurz UVP. So habe die EU-Kommission in ihrer jüngsten Stellungnahme zur UVP-Richtlinie erklärt, dass jede Gesetzgebung "vor einem einzelstaatlichen Gericht in Bezug auf seine materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit anfechtbar sein muss". Das klingt kompliziert, bedeutet aber zumindest nach Überzeugung des BUND schlicht, dass die Verfassungsbeschwerde als Rechtsmittel nicht ausreicht - weil Karlsruhe dabei nur die Einhaltung des Verfassungsrechts prüft, nicht aber des Umweltrechts. Hingegen gebe es selbst im viel gelobten Planungsparadies Dänemark genau die Klagemöglichkeiten, die der Bund jetzt für einige Projekte abschaffe.

Einwände Damit nicht genug der Einwände. Manch Koalitionsabgeordneter bezweifelt gar, dass das neue Gesetz überhaupt zu der erhofften Beschleunigung führt. So gibt der SPD-Verkehrspolitiker Mathias Stein zu bedenken, dass wegen der Einschränkung der Klagemöglichkeiten zwar diejenigen Projekte vom Bauen per Gesetz profitieren könnten, gegen die Prozesse zu erwarten sind. Bei allen anderen aber drohten sich die Genehmigungen sogar länger hinzuziehen als bisher. Denn zu den auch weiterhin vorgeschalteten und unveränderten Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahnbundesamt oder die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt gesellen sich nun anschließend noch die Beratungen durch den Bundestag - und die können zeitraubend sein. "Sie werden mit Unterlagen überschwemmt werden", warnte in einer öffentlichen Anhörung der Experte Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen die Abgeordneten.

Die Naturschutzverbände empfehlen daher statt der Legalplanung andere Schritte, um die Genehmigung von Verkehrsprojekten in Deutschland zu beschleunigen. So müssten Bund und Länder mehr kompetentes Planungspersonal einstellen. Auch das Bundesverwaltungsgericht, das letztinstanzlich über große Vorhaben entscheidet, brauche mehr Mitarbeiter. Vor allem aber raten die Umweltverbände zu einer deutlich früheren Beteiligung von Bürgern und Naturschützern, um so die Akzeptanz von Bauprojekten zu erhöhen und Klagen von vornherein unwahrscheinlicher zu machen. Eine solch rechtzeitige Suche nach einem breiten öffentlichen Konsens gilt auch im Musterland Dänemark als ein Erfolgsgeheimnis der schnellen Planung. Henning Baethge

Der Autor ist Hauptstadtkorrespondent des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages.