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Verkehr : Wenn der Plan im Stau steht

Maßnahmengesetze sollen Genehmigungsverfahren für Bauprojekte beschleunigen

03.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
3 Min

Glaubt man dem Verkehrsexperten der Grünen, Stephan Kühn, steuert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf ein erneutes Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu. Das Vorhaben, einzelnen Verkehrsinfrastrukturprojekten statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz durch Beschluss des Bundestags Baurecht zu verschaffen, verstößt gegen EU-Recht, ist sich Kühn sicher. Scheuer geht es seiner Ansicht nach ohnehin nur darum, "den Rechtsschutz der Bürger und von Umweltverbänden einzuschränken". Gegen ein per Gesetz bewirktes Projekt könne nämlich lediglich Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. "Das ist ein eklatanter Verstoß gegen europäisches Recht und gegen die Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellt", sagte Kühn während der Debatte zum Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619) und dem Planungsbeschleunigungsgesetz (19/15626) der Bundesregierung, die in der vergangenen Sitzungswoche verabschiedet wurden.

Der Minister und die Koalitionsfraktionen sehen das selbstredend anders. Mit der Neuregelung soll für 14 ausgewählte Projekte - schneller als auf dem Verwaltungswege möglich - Baurecht geschaffen werden. Mit eingeschränkten Klagemöglichkeiten auf der einen, aber einer früheren und verbindlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung auf der anderen Seite.

Bürgerbeteiligung "Wir wollen die wichtigen Maßnahmen für unsere Infrastruktur damit beschleunigen", sagte der Verkehrsminister. Vorbild sei dabei Dänemark, wo Maßnahmengesetze gut funktionierten. "Die Akzeptanz bei den Bürgern ist da, wenn das hohe Haus dafür den Turbo einlegt", glaubt Scheuer. Mit den Maßnahmengesetzen, zeigte er sich überzeugt, könne man bei der Planung eine Beschleunigung erzielen, "ohne dass die erforderlichen Umweltprüfungen und die Bürgerbeteiligungen irgendwo eingeschränkt werden".

Der SPD-Verkehrsexperte Mathias Stein sagte: "Wir Abgeordneten übernehmen damit eine ganz besondere Verantwortung." Die mit dem Gesetz geschaffene "frühe und intensivere Bürgerbeteiligung" führe auch nicht zu einer Verteuerung der Projekte. "Wir werden das am Ende durch weniger Klagen, weniger Planergänzungen und eine schnellere Realisierung einsparen."

Zustimmung kam von der AfD. Der Weg über Maßnahmengesetze sei der richtige, um das Flaschenhalsproblem der zu langen Planungs- und Genehmigungsverfahren anzugehen, sagte Leif-Erik Holm (AfD). Allerdings sei seine Fraktion mit der Ausgestaltung nicht zufrieden. "Eine Straffung der Einspruchswege reicht nicht aus", sagte Holm. Gleichzeitig müsse die Bürgerbeteiligung bei der Ausgestaltung des Projektes gestärkt werden, um Klagepunkte frühzeitig ausräumen zu können. Sein Fraktionskollege Dirk Spaniel will gar eine Mogelpackung in dem Gesetz ausgemacht haben: Gefördert würden nur Schienen- und Wasserstraßenprojekte, während der benötigte Straßenneubau "weiterhin auf der Verwaltungsebene versumpft".

Für Torsten Herbst (FDP) ist der Gesetzentwurf ein "kleiner Schritt in die richtige Richtung". Als Beispiel für die schleppende Umsetzung großer Projekte führte er die Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Leipzig und Chemnitz in seinem Heimatland Sachsen an. 2009 sei über den betroffenen 40 Kilometer langen Abschnitt erstmals diskutiert worden. "Heute haben wir das Jahr 2020 und es ist noch kein einziger Kilometer davon elektrifiziert", beklagte er. Im Optimalfall sei jetzt von einer Fertigstellung im Jahr 2028 die Rede.

Um wirklich schneller Planen und Bauen zu können, braucht es aus Sicht von Jörg Cezanne (Die Linke) personell und finanziell besser ausgestattete Planungsämter. Zudem müssten finanzschwache Kommunen entschuldet werden und aus dem Bundesverkehrswegeplan eine Netzplanung erarbeitet werden, in deren Mittelpunkt die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die umweltschonenden Verkehrsträger steht. "Mit den vorliegenden Gesetzen wird all das nicht erreicht", resümierte er. Einzig positiv sei die geplante frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Allerdings bleibe es im Gesetz bei einer Absichtserklärung, bemängelte Cezanne. Entscheidend werde aber sein, dass in den vorbereitenden Verfahren "nicht nur beraten wird, wie gebaut werden soll, sondern auch, ob das überhaupt eine sinnvolle Maßnahme ist", sagte er.

Das geht Kirsten Lühmann (SPD) zu weit. "Ob wir bauen oder nicht, wird im Bundesverkehrswegeplan geklärt", sagte sie. Gute Bürgerbeteiligung bedeute für sie, dass über das Wie nachgedacht werde. Nicht aber, indem zwei oder drei Varianten zur Abstimmung gestellt werden. Vielmehr müssten die Bürger bei der Entwicklung dieser Varianten einbezogen werden.

Mehr Personal Mit Blick auf die Forderung nach besser ausgestatteten Planungsämtern verwies Reinhold Sendker (CDU) auf den verabschiedeten Verkehrshaushalt für 2020. Darin sei deutlich mehr Personal für die zentralen Genehmigungsbehörden vorgesehen. Problematisch bleibe aber, dass Projekte, die für das Gesamtnetz in Deutschland von hoher Bedeutung seien, zu langsam vorankämen. Diese auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Erreichung der Klimaziele wichtigen Projekte schneller realisieren zu können, sei das Ziel des Gesetzes, betonte der Unionsabgeordnete.