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recht : Erweitertes Adoptionsrecht

17.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
1 Min

Die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien ermöglicht ein Gesetzentwurf der Koalition (19/15618), den der Bundestag vergangene Woche gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der Linken verabschiedet hat. Er setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig sei, weil damit Stiefkinder in diesen Familien gegenüber Stiefkindern in ehelichen Familien benachteiligt würden. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu schaffen. Nach dieser Regelung werden die Vorschriften über die Stiefkindadoption in ehelichen Familien auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt entsprechend angewendet. Eine solche liegt nach mindestens vierjährigem Zusammenleben oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind vor.

Abgelehnt wurden Anträge der Linksfraktion und der FDP sowie ein Gesetzentwurf der Grünen. Die Linke wollte die nachgeburtlichen Stiefkindadoptionsverfahren für Wunschkinder in queeren Partnerschaften abschaffen und im Abstammungsrecht eine Elternschaftsanerkennung für Kinder, die in die Partnerschaft hineingeboren werden, einführen. Die FDP wollte nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes im Grundgesetz gleichstellen. Ebenso sollte die Einzeladoption auch für einen Ehepartner zugelassen werden. Die Grünen wollten die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitern.