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TRANSPARENZ : Listen für die Lobbyisten

Bundestag beschließt verpflichtendes Register für Interessensvertreter

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
3 Min

Um die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters hat der Bundestag schon im vorletzten Jahrzehnt gerungen, doch immer wieder scheiterten entsprechende Oppositionsinitiativen im Parlament. Im vergangenen Sommer schien dann die Diskussion um die zurückliegende Tätigkeit des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für das US-Unternehmen "Augustus Intelligence" als Katalysator zu wirken. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der aktuellen Masken- und Lobbyismus-Affäre (siehe Seite 3) - Stichwort Transparenz - verabschiedete das Parlament nun vergangene Woche gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der übrigen Opposition das von der Koalition vorgelegte "Lobbyregistergesetz" (19/22179) in modifizierter Fassung (19/27922).

Es sieht eine Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen vor, die gegenüber dem Bundestag sowie der Bundesregierung bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter Interessenvertretung ausüben und auf den parlamentarischen Willensbildungsprozess Einfluss nehmen wollen. Vorlagen von AfD, Linken und Grünen (19/22183, 19/15, 19/836) zu Errichtung eines Lobbyregisters fanden keine Mehrheit im Parlament. Im Gegensatz zum Koalitionsentwurf zielten sie auch auf die Einführung eines "legislativen Fußabdrucks" ab, der die an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligten Lobbyisten auflisten sollte.

Offenlegungspflichten Nach dem Parlamentsbeschluss soll die Registrierungspflicht unter anderem greifen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder auf Dauer angelegt ist, wobei es Ausnahmen etwa für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände oder für Religionsgemeinschaften gibt. In das Register eingetragen werden sollen neben Namen und Anschriften sowie einer Beschreibung des Tätigkeitsbereiches auch Angaben zur Struktur des betreffenden Verbandes, Vereins oder Unternehmens wie etwa zum Vorstand und Geschäftsführung oder zur Mitgliederzahl.

Vorgesehen sind ferner Offenlegungspflichten bezüglich der Finanzierung der Interessenvertretung. Lobbyisten sollen danach unter anderem die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10.000 Euro offenlegen müssen. Verweigern sie dies, soll der Bundestag die Erteilung eines Hausausweises ausschließen können; auch sollen sie nur dann an öffentlichen Anhörungen teilnehmen können, wenn keine Angaben verweigert werden. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Definiert werden ferner verpflichtende "Grundsätze integrer Interessenvertretung", nämlich "Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität".

»Erster Schritt« In der Debatte kritisierte Thomas Seitz (AfD) den "umfassenden Katalog an Ausnahmen". Auch müsse eine wirksame Transparenzregelung vom Minister bis hinunter zur Referentenebene greifen und nicht Letztere ausnehmen. Zudem erfordere Transparenz "zwingend den legislativen Fußabdruck, also die Kenntnis, welche Interessenvertreter im Laufe des Verfahrens Einfluss auf ein Gesetz genommen haben".

Auch den anderen Oppositionsfraktionen geht die Neuregelung nicht weit genug. Marco Buschmann (FDP) monierte, die Koalitionsvorlage enthalte "scheunentorgroße Ausnahmen". Wenn man einige der größten Lobbyverbände von vornherein außen vor lasse, sei dies der "Hauptmangel eines Lobbyregistergesetzes". Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, ohne den "legislativen Fußabdruck" sei ein Lobbyregister nicht einmal die Hälfte wert. Britta Haßelmann (Grüne) bemängelte, mit dem Verzicht auf eine Nachweispflicht ab der Referentenebene hätten die Koalitionsfraktionen gegenüber der Bundesregierung Zugeständnisse gemacht. Das Gesetz sei ein erster Schritt, aber zugleich "eine verpasste Chance".

»Wermutstropfen« Matthias Bartke (SPD) nannte es einen "erheblichen Wermutstropfen", dass der legislative Fußabdruck fehle. Dies sei jedoch mit der Union "auf Teufel komm raus nicht zu machen" gewesen. Gleichwohl habe man es mit einem "wirklich gelungenen Gesetz" zu tun. So werde im Register auch veröffentlicht, wer sich weigert, Finanzangaben zu machen. Dadurch schaffe man eine "öffentlich einsehbare schwarze Liste", was Lobbyisten hart treffe. Bartke verteidigte zugleich die Ausnahmeregelung für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände als notwendig. Diese Privilegierung gelte jedoch nur, soweit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände "zur Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beitragen; denn nur das wird vom Grundgesetz privilegiert".

Auch Patrick Schnieder (CDU) verteidigte die Ausnahmeregelungen. Es gebe verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, denen man gerecht werden müsse, argumentierte er mit Verweis auf die Koalitionsfreiheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Grundrecht auf Religionsausübung. Zugleich betonte er, dass in dem Gesetz für einen legislativen Fußabdruck "kein Platz" sei. Es gebe einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", und die Bundesregierung könne alles machen, was im Rahmen eines solchen Fußabdrucks gefordert ist, "aber sie muss es selbst machen".

Schnieder hob zudem hervor, dass Interessenvertretung "nicht per se etwas Schlechtes" sei, sondern " etwas Wichtiges und Gutes für die Demokratie". Dabei sei das Lobbyregistergesetz "ein Fortschritt im Bereich der Transparenz".