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nationalhymne : Singen gegen die Herrschenden

Alternativen zum Deutschlandlied kamen auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht gut an

04.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
5 Min

Als August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf der Insel Helgoland "Das Lied der Deutschen" schrieb, gab es noch kein Deutschland. Es gab viele selbstständige deutsche Länder. Aber die von oft überheblichem Nationalstolz begleitete napoleonische Besatzung hatte im deutschen Bürgertum ein Nationalgefühl wachsen lassen, dem die deutschen Fürsten nach den Befreiungskriegen in keiner Weise gerecht geworden waren. Auf dem Wiener Kongress 1814/15 hatten sie anstelle des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reiches gerade noch eine lose Konföderation zustande gebracht, den Deutschen Bund. Je länger dieser Zustand anhielt, umso mehr wuchs der Unmut. Also setzte Hoffmann dem Souveränitätsanspruch der Fürsten ein trotziges "Deutschland, Deutschland über alles" entgegen. Ein Herrschaftsanspruch über andere Nationen, wie später hineingelesen, war diese Zeile nicht. Ebenso wenig ist "von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt" imperialistisch, es umreißt schlicht die seinerzeit zum Deutschen Bund gehörenden Gebiete.

Preußische Hymne Im damaligen Europa hatten nur Frankreich und die Niederlande eine Nationalhymne, ansonsten wurden Hymnen zur Huldigung des Herrschers gesungen. Im Heiligen Römischen Reich war das zuletzt das 1797 von Josef Haydn komponierte "Gott erhalte Franz den Kaiser", das danach zur österreichischen Kaiserhymne wurde. Indem Hoffmann sein Lied der Deutschen auf diese Melodie textete, knüpfte er bewusst an das Reich an. Der Deutsche Bund hatte keine Hymne und brauchte auch keine, weil er kein Staat war. Später, im Deutschen Reich von 1871, wurde die preußische Königshymne "Heil Dir im Siegerkranz" zur Melodie von "God save the king" als Kaiserhymne weitergesungen.

Im Volk dagegen erfreute sich Hoffmanns Deutschlandlied, wie es inzwischen auch genannt wurde, wachsender Beliebtheit. In der ersten deutschen Republik, nach Weltkrieg und Revolutionswirren, wurde es schließlich zur Nationalhymne. Wenn auch mit Verzögerung. Erst am 11. August 1922, dem dritten Jahrestag der Weimarer Verfassung, erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert in einer in zahlreichen Zeitungen abgedruckten Ansprache: "Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; es soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten." Die Entscheidung wurde in weiten Teilen der Öffentlichkeit begrüßt. Allerdings gab es auf der Linken schon damals Kritik an dem als imperialistisch empfundenen Tonfall der ersten Strophe. Diese imperialistische Empfindung teilten die Nationalssozialisten offensichtlich: Nach ihrer Machtergreifung sangen sie die erste Strophe gern und laut. Aber auch nur die erste.

Wie schon ihre Weimarer Vorläuferin hatte auch die Bundesrepublik Deutschland in den ersten drei Jahren ihres Bestehens keine Hymne. Und das ist nicht verwunderlich. Dass nicht mehr "Deutschland, Deutschland über alles" gesungen werden konnte, verstand sich von selbst. Aber auch die Melodie war kontaminiert. Zwölf Jahre lang war das Deutschlandlied stets in Verbindung mit der NS-Parteihymne, dem Horst-Wessel-Lied, gespielt worden, und das zu unzähligen Anlässen. Wenn nun die Deutschen die Melodie von Josef Haydn hören würden, würde sich da in ihrem inneren Ohr nicht unvermittelt "Die Fahnen hoch" anschließen?

Rehabilitationsversuch Doch der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer, zu Weimarer Zeiten führender Zentrums-Politiker und als Paneuropäer des Nationalismus unverdächtig, wollte das Deutschlandlied rehabilitieren. Am 18. April 1950 forderte er nach einer Rede im Berliner Titania-Palast die Zuhörer auf, die dritte Strophe des Lieds der Deutschen zu singen. Bundespräsident Theodor Heuss war darüber alles andere als erfreut und forderte in einer Unterredung am 8. Mai eine Erklärung. Adenauer (CDU) antwortete kleinlaut, er habe nur Oberbürgermeister Ernst Reuter (SPD) zuvorkommen wollen, der nach seiner Rede ebenfalls die dritte Strophe habe anstimmen wollen. Keineswegs habe er einen Vorgriff in der Frage der Nationalhymne beabsichtigt. Im übrigen glaube er selbst nicht, daß die dritte Strophe des Deutschlandliedes sich zur Nationalhymne für die Bundesrepublik eigne.

Der Bundespräsident erwiderte dem Unterredungsprotokoll zufolge, er sei keineswegs gewillt, sich in der Frage der Nationalhymne überfahren zu lassen. Im übrigen habe er einen bedeutenden deutschen Dichter gebeten, eine neue Nationalhymne zu schaffen.

Diese "Hymne an Deutschland" von Rudolf Alexander Schröder zur Musik von Hermann Reutter wurde Silvester 1950 im Anschluss an die Neujahrsansprache des Bundespräsidenten im Rundfunk ausgestrahlt. Doch sie kam überhaupt nicht an. Dagegen fand die dritte Strophe des Deutschlandlieds immer mehr Zustimmung. Nunmehr trat Adenauer offen für diese ein. Zweimal schrieb er mit Rückendeckung des gesamten Kabinetts an Heuss, wobei er am 29. April 1952 vor allem außenpolitisch argumentierte und auf Peinlichkeiten durch das Fehlen einer Nationalhymne verwies. So war bei einem offiziellen Anlass das Karnevalslied "Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien" gespielt worden. Nun gab sich der Feingeist Heuss dem Realpolitiker Adenauer geschlagen. In seiner Antwort vom 2. Mai schrieb er: "Ich habe den Traditionalismus und sein Beharrungsbedürfnis unterschätzt." Der Briefwechsel wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Entscheidung gilt damit als rechtlich verbindlich und die dritte Strophe des Deutschlandlieds ist seither offizielle Nationalhymne. Was nicht etwa heißt, dass die anderen beiden Strophen verboten sind, aber sie sind nur einfaches, weiterhin umstrittenes Liedgut.

In der DDR gingen derartige Entscheidungen schneller. Bereits kurz vor der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 entschied das Politbüro der SED, eine Nationalhymne in Auftrag zu geben. Johannes R. Becher schrieb daraufhin einen Text, Hanns Eisler komponierte die Melodie dazu. Am 5. November 1949 beschloss der Ministerrat der DDR, am 8. Februar 1950 die Provisorische Volkskammer, dieses Lied zur "deutschen Nationalhymne" zu erheben: "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland". Letzteres wollte zu Beginn der Siebziger Jahre nicht mehr zur inzwischen verfochtenen Zwei-Staaten-Politik passen. Ab etwa 1972 erklang nur noch die Instrumentalfassung, der Text verschwand stillschweigend in der Versenkung. Bis in den Wendemonaten 1989/90 Demonstranten "Deutschland einig Vaterland" skandierten.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 war das Deutschlandlied die gesamtdeutsche Nationalhymne. Zwar gab es davor und danach Forderungen nach einer anderen Hymne. Unter anderem wurde die von Berthold Brecht 1950 als Alternative zum Deutschlandlied geschriebene Kinderhymne mehrfach ins Gespräch gebracht, mit Passagen wie "dass ein gutes Deutschland blühe wie ein gutes andres Land".

Bundespräsident Richard von Weizsäcker stellte am 19. August 1991 in einem Schreiben an Bundeskanzler Helmut Kohl, das zusammen mit dessen zustimmender Antwort wiederum im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, klar: "Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk."