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Rückblick : Ungewohnte Dinge

In der 19. Wahlperiode hat der Bundestag einiges Neues erlebt, auf manches davon hätten viele Abgeordnete wohl gern verzichtet.

20.09.2021
2023-08-30T12:39:42.7200Z
6 Min

Die Aufregung begann schon, da war der 19. Bundestag noch gar nicht zusammengetroffen. Im Juni 2017 änderte der damals noch 18. Deutsche Bundestag seine Geschäftsordnung, um zu verhindern: dass im Herbst ein Abgeordneter der AfD als Alterspräsident die erste Sitzung des neuen Bundestages eröffnet. Seit längerer Zeit ließen nämlich die Umfragen keinen Zweifel mehr daran, dass in den 19. Bundestag erstmals auch die AfD als neue Fraktion einziehen wird. Wilhelm von Gottberg, 77 Jahre alt und aussichtsreicher Kandidat auf der niedersächsischen Landesliste, hätte nach den damals gängigen Regularien als ältester Abgeordneter die erste Sitzung geleitet. Das wollte die Große Koalition auf Initiative des damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) unbedingt vermeiden. Grund waren Äußerungen von Gottbergs, in denen er den Holocaust unter anderem als "wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen" bezeichnet hatte.

Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen änderte der Bundestag seine Geschäftsordnung, wonach künftig nicht mehr das an Lebensjahren älteste Mitglied des Parlaments, sondern das dienstälteste den neuen Bundestag eröffnen soll. Damit war von Gottberg aus dem Spiel und Wolfgang Schäuble (CDU) mit mehr als 40 Jahren Bundestagserfahrung klarer Favorit. Schließlich eröffnete Hermann Otto Solms (FDP) am 24. Oktober 2017 den 19. Bundestag, nachdem die Union Schäuble als Bundestagspräsidenten vorgeschlagen hatte. Linke und Grüne kritisierten die Änderung, man solle nicht "ad hoc" ein bewährtes Verfahren ändern, weil mit einer neuen Partei wie der AfD zu rechnen sei, hieß es. Die AfD sprach von "Tricksereien" und einem "eindeutigen politischen Manöver". Von diesen Vorwürfen sollte in den kommenden vier Jahren noch öfter zu hören sein.

Gescheiterte Vize-Wahlen Denn mit der konstituierenden Sitzung war der Streit über die Postenvergabe an AfD-Abgeordnete nicht beendet. Gewählt werden mussten nämlich noch die Vizepräsidenten von Wolfgang Schäuble. Seit einer Änderung der Geschäftsordnung im Jahr 1994 steht jeder im Bundestag vertretenen Partei mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu, also auch der AfD-Fraktion. "Es gibt keinen Rechtsanspruch", sondern lediglich eine "Verabredung", dass jede Fraktion einen Abgeordneten vorschlagen könne, sagte Schäuble 2018. Und weiter: "Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält." Wer sie nicht bekomme, werde eben nicht Vizepräsident, so Schäuble.

Nachdem der erste Kandidat der AfD, Albrecht Glaser, im Oktober 2017 auch im dritten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit erreichen konnte, tauchte mit schöner Regelmäßigkeit in fast jeder Plenarwoche der Punkt "Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten" auf der Donnerstag-Tagesordnung des Bundestages auf. Das war ein Novum - bedingt durch die Tatsache, dass die AfD gewillt war, so lange Kandidaten vorzuschlagen, bis diese gewählt würden und durch den offensichtlich ebenso großen Willen der Abgeordneten der anderen Fraktionen, dieses zu verhindern. Noch im Juni 2021, kurz vor Ende der Wahlperiode, scheiterte auch der sechste Kandidat, der AfD-Politiker Harald Weyel. Damit war die AfD als einzige Fraktion während der gesamten Legislaturperiode nicht im Präsidium des Bundestages vertreten. Erwartungsgemäß protestierte die Partei nach jeder gescheiterten Wahl gegen die aus ihrer Sicht unfaire Behandlung, versuchte sogar, mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, das Wahlverfahren ändern zu lassen, aber scheiterte damit. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass sich das Schauspiel auch in der 20. Legislaturperiode wiederholen wird.

Die AfD-Fraktion sorgte darüber hinaus für ein weiteres Novum in der Geschichte des Bundestages, indem erstmals der Vorsitzende eines Ausschusses auf Antrag der anderen Fraktionen von seinem Amt abberufen wurde. Stephan Brandner (AfD) leitete zunächst den Rechtsausschuss, hatte sich jedoch nach Ansicht der anderen Fraktionen mit antisemitischen und rassistischen Äußerungen disqualifiziert und eine fehlende Bereitschaft zur Mäßigung gezeigt. Im November 2019 musste er deshalb diesen Posten räumen, seitdem führt sein Stellvertreter, der Unions-Abgeordnete Heribert Hirte, die Geschäfte.

Merkel muss kommen Aber nicht alle Neuigkeiten der Legislaturperiode hatten mit der AfD zu tun. Wohl aber hatte auch bei der folgenden wieder Norbert Lammert seine Finger im Spiel. Lammert beklagte immer wieder, auch kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Parlament, im Bundestag werde zu viel geredet und zu wenig debattiert. Die Regierungsbefragung, ein sehr ritualisiertes Instrument am Mittwoch einer jeden Sitzungswoche, könne etwas mehr Dynamik gut gebrauchen, so der CDU-Politiker. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Großen Koalition wurde schließlich festgeschrieben, dass die Regierung nicht immer nur Staatssekretäre in diese Fragerunde schicken könne, sondern dass vielmehr Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst drei Mal im Jahr die Fragen der Abgeordneten beantworten soll. Die Anwesenheit der Kanzlerin sorgte auf jeden Fall für eine Steigerung des Neuigkeits- und auch für einen gewissen Unterhaltungswert. Wenn die Opposition nun aber gehofft hatte, sie könne die Regierungschefin dort "vorführen", so hatten sie die Rechnung ohne Merkel gemacht. Sie ließ sich in all diesen Runden nie wirklich aus der Ruhe bringen. Die Abgeordneten waren jedenfalls gut beraten, ihre Fragen präzise vorzubereiten, denn Merkel war stets gut vorbereitet. Was nicht bedeutet, dass sie bestimmten Fragen nicht auch geschickt auszuweichen verstand. Wer jedoch das turbulente "Grillen" eines amtierenden Regierungschefs beobachten will, muss weiter ins britische Unterhaus schauen.

Digitales Aha-Erlebnis Für eine weitere Besonderheit in dieser 19. Wahlperiode sorgte ab März 2020 die Corona-Pandemie. Wenn das ganze Land in den Lockdown ging und Abstandsregeln einhalten sollte: Wie könnte unter diesen Bedingungen die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes gesichert werden? Wer schon einmal Gast in der Sitzung eines Ausschusses war, weiß, wie eng es dort zuweilen zugeht.

Pausieren war angesichts des akuten Handlungsbedarfs einfach unmöglich und so änderte der Bundestag im März 2020 seine Geschäftsordnung für die Zeit der Pandemie. Während einer "epidemischen Lage nationaler Tragweite" ist nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung der Bundestag auch beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Plenarsaal anwesend sind. Die gleiche Quote gilt für Ausschusssitzungen, mitgezählt werden auch elektronisch zugeschaltete Abgeordnete.

Und da hatte der Bundestag analog zu den Erfahrungen der Menschen "draußen" ein digitales Aha-Erlebnis. Im hoch industrialisierten Deutschland war es anscheinend keineswegs selbstverständlich, dass man auch über eine gewisse Distanz per Bildschirm miteinander reden konnte. Mal fehlte das Bild, mal der Ton, es war zuweilen durchaus amüsant zu sehen, wie angestrengt Menschen versuchen, miteinander in Kontakt zu kommen. Das wacklige W-Lan war in aller Munde. Aber zur Überraschung vieler zeigte sich selbst ein so großer Betrieb wie der Bundestag unter Pandemiebedingungen erstaunlich flexibel. Nach anfänglichem Ruckeln liefen die digitalen Sitzungen dann doch weitgehend rund und so konnte das Parlament in der gebotenen Eile die zahlreichen Corona-Hilfspakete und andere nötig gewordene Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.

Viele Gesetze und grober Protest Insgesamt wurden in den vergangenen vier Jahren 871 Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht (Stand: 13. September 2021), 487 davon von der Regierung, 66 vom Bundesrat und 318 aus den Fraktionen des Bundestages. Bis zur letzten Sitzungswoche verabschiedete der Bundestag 547 Gesetze, davon waren 443 Regierungsvorlagen. In der vorherigen Wahlperiode verabschiedete der Bundestag 555 Gesetze. Deutlich angestiegen ist die Zahl der Plenardrucksachen: Ihre Zahl stieg von rund 13.700 (18. Wahlperiode) auf rund 32.000. Eine Ursache dafür ist schlicht die Zahl der Fraktionen, die im Vergleich zum Vorgänger-Bundestag nach dem Wiedereinzug der FDP und mit dem Ersteinzug der AfD um zwei stieg. Mehr Abgeordnete stellen mehr Kleine Anfragen (11.600 statt 3.900 im 18. Bundestag) und bringen natürlich auch mehr eigene Gesetzesinitiativen und Anträge ein.

Dass die Verabschiedung von Gesetzen durch den Bundestag Kritik und Protest erzeugt, ist nichts Neues. Dass aber die Corona-Politik der Regierung eine ganze Bewegung auf den Plan ruft, die noch dazu versucht, während einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen das Reichstagsgebäude zu stürmen - auch so etwas hatte der Bundestag noch nicht erlebt. Aber es passierte so im August 2020 und war nicht die einzige Eskalation, die über verbale Attacken im Plenarsaal hinausging. Bei einer Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz im November 2020 beschimpften und bedrängten auf Einladung der AfD-Fraktion in die Gebäude gelangte Besucher Abgeordnete anderer Fraktionen, drangen sogar bis zu Büros vor. Seitdem können Abgeordnete bei Verstößen gegen die Hausordnung mit einem Bußgeld von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro bestraft werden. Auch das ist neu und nur ein Ausdruck davon, wie aggressiv der Ton politischer Debatten innerhalb und außerhalb des Parlaments zuweilen geworden ist.