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INNERES II : Mehr Befugnisse für die Bundespolizei

Die Koalition will die Rechtsgrundlagen der Sicherheitskräfte modernisieren

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Für einen Bundesinnenminister ist es keine ganz alltägliche Erklärung, mit der Horst Seehofer (CSU) am Freitag in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs "zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei" (19/26541) seinen Dank an die Koalitionsfraktionen begründete: Die beiden Fraktionen nämlich "haben den Gesetzentwurf geschrieben und konsentiert - diese Verständigung war innerhalb der Bundesregierung nicht möglich", sagte Seehofer und räumte ein, mit der angestrebten Modernisierung nicht mehr in der ablaufenden Legislaturperiode gerechnet zu haben. Dabei sei diese Modernisierung "überfällig", da das Bundespolizeigesetz aus dem Jahr 1994 stamme und seither im Wesentlichen unverändert sei.

Ein großer Bereich des Gesetzes betrifft nach den Worten des Ministers "den polizeilichen Datenschutz, die Datenerhebung, die Datensicherung, die Datenübermittlung". Daneben sehe der Entwurf "viele erforderliche Befugnisse" der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr vor. Dazu gehörten etwa die Überwachung der Telekommunikation, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten, der Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte, die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, sowie Bestimmungen zum Schutz von Zeugen. Auch solle "zur Absicherung unserer Polizeibeamten" auch auf Bundesebene eine "ganz klare Rechtsregel" für den sogenannten "finalen Rettungsschuss" eingeführt werden.

Christian Wirth (AfD) sagte, mit der Vorlage würden Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Bundespolizei geschaffen, die "seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten überfällig" seien. Der Entwurf werde aber nicht einmal dem Status quo gerecht. So sei etwa die Cyberabwehr völlig ausgenommen.

Ulla Jelpke (Linke) kritisierte, bei der Verankerung neuer Befugnisse für die Bundespolizei gehe es um den "weiteren Ausbau polizeilicher Überwachung". Die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) solle der Bekämpfung etwa von Schleusern dienen, die das Leben von Flüchtlingen gefährden. Wenn es der Koalition aber um die Flüchtlinge gehe, solle sie "gefälligst für sichere Fluchtwege" sorgen.

Benjamin Strasser (FDP) begrüßte etwa die neuen Zuständigkeiten der Bundespolizei bei Abschiebungen. Mit dem Entwurf wolle die Koalition aber auch eine "Quellen-TKÜ plus" einführen, die "zu einer höchst verfassungsrechtlich bedenklichen Situation" führen werde. So solle nicht nur die laufende Telekommunikation überwacht, sondern auch rückwirkend auf Kommunikation zurückgegriffen werden, "die zwischen der richterlichen Anordnung und dem konkreten Einsatz liegt".

Auch Irene Mihalic (Grüne) wandte sich gegen die Einführung der "hochumstrittenen Quellen-TKÜ". Zugleich verwies sie darauf, dass mit neuen Befugnissen auch die Erwartungen an die Bundespolizei stiegen, dort aber derzeit mehr als 8.000 Stellen unbesetzt seien.

Mathias Middelberg (CDU) hielt den Grünen mit Blick auf die Quellen-TKÜ vor, sie seien "nicht bereit, der Polizei die Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, die sie heute im digitalen Zeitalter einfach haben muss".

Dirk Wiese (SPD) betonte, künftig wolle man klare Standards für eine adäquate Unterbringung der Bundespolizisten an Flughäfen und Bahnhöfen. Diese Unterbringung sei bisher oft "in keiner Form akzeptabel" gewesen.