Piwik Webtracking Image

Vor 60 Jahren... : Aus für Adenauer-Projekt

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

28.2.1961: Verfassungsrichter sprechen Fernseh-Urteil. Dass ihm die Berichterstattung der ARD zu regierungskritisch ist, daraus hat Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) nie einen Hehl gemacht. Den Rundfunk verstand er als "politisches Führungsmittel". Als kurz nach dem Start der ARD 1954 der Wunsch nach einem zweiten Fernsehkanal aufkam, sah Adenauer seine Chance: Quasi als Gegengewicht wollte er mit dem Deutschland-Fernsehen, einen Sender schaffen, der dem Bund unterstellt sein und keine eigenen Inhalte produzieren sollte. Ende 1958 wurde die Freies Fernsehen GmbH gegründet. Halterin der Sendelizenz sollte die 1960 gegründete Deutschland-Fernsehen GmbH sein, an der die Bundesländer mit 49, der Bund mit 51 Prozent beteiligt werden sollten. Von der Länderbeteiligung erhoffte man sich, die Länder von einer Klage vor dem Verfassungsgericht abzuhalten. Doch vier SPD-geführte Länder sahen ihre Kulturhoheit verletzt und zogen gegen das "Adenauer-Fernsehen", wie es der Volksmund nannte, nach Karlsruhe. Am 28. Februar 1961 fiel das sogenannte Fernseh-Urteil: Die Bundesregierung habe kein Recht zur Gründung der GmbH gehabt, da die Organisation des Rundfunks Ländersache sei. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, das vorschreibe, "dass der Rundfunk weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird". Während Adenauer meinte, dass das Urteil "falsch ist", betonte SPD-Fraktionschef Fritz Erler: "Der Bundesregierung wurde bescheinigt, dass sie versucht hat, einen Staatsrundfunk einzurichten und damit die Meinungsfreiheit zu verletzen." Benjamin Stahl