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haushalt : Geldsorgen

Der Bundestag debattiert über die Schuldenbremse und die Definition einer Notlage

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Mit der Hoffnung auf eine Ende der Coronakrise kommt eine Diskussion über die Zukunft der Schuldenbremse in Fahrt. Befeuert hat diese Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), als er Ende Januar ein Aussetzen der Schuldenbremse über das laufende Jahr hinaus ins Gespräch brachte. Zwar hat er diese Aussage umgehend relativiert, aber das Thema ist seitdem präsenter denn je. So war es auch, als der Bundestag vergangene Woche einen Antrag der AfD-Fraktion (19/26549) debattierte, bevor er an den Haushaltsausschuss überwies wurde. In ihm fordert die Fraktion den Bundestag auf, den Bundeshaushalt 2021 wegen überhöhter Verschuldung für verfassungswidrig zu erklären und einen Gang vors Bundesverfassungsgericht zu befürworten. Der Bundestag hatte vor Verabschiedung des diesjährigen Haushalts eine außergewöhnliche Notsituation wegen der Coronapandemie festgestellt und damit eine Aussetzung der Schuldenbremse ermöglicht.

Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer sagte dazu, der Bundestag habe es versäumt, die Asylrücklage zur Abwendung einer solchen Notsituation einzusetzen. "Man kann nicht zugleich Rücklagen haben und Notkredite aufnehmen." Dies verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Grundgesetzes und die Bundeshaushaltsordnung. Boehringer bestritt auch, dass überhaupt eine außergewöhnliche Notsituation vorlag. "Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems, die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland 2020 entgegen der Propaganda nicht über dem Erwartungswert", erklärte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Vorsitzende des Haushaltsausschusses. Erst die staatliche Überreaktion habe die Wirtschaftskrise herbeigeführt. Damit sei der Eintritt der wirtschaftlichen Not nicht der staatlichen Kontrolle entzogen gewesen, was jedoch Voraussetzung für die Aussetzung der Schuldenbremse sei. Nun sei zu befürchten, dass die Notlage dauerhaft gemacht werden solle, bis 2022 und darüber hinaus, fuhr Boehringer fort. Kanzleramtsminister Helge Braun sei nur ehrlich gewesen, als er dies gefordert habe.

Der CDU-Haushälter Eckhard Rehberg erwiderte darauf, eine gesundheitliche Notlage sei nur deshalb nicht gegeben, "weil wir gehandelt haben". In dieser Situation aber sei das Aussetzen der Schuldenbremse absolut gerechtfertigt. "Was soll denn noch eine außergewöhnliche Notsituation sein, wenn nicht diese", fragte Rehberg. An die linke Hälfte des Plenarsaals gewandt plädierte er aber auch dafür, so schnell wie möglich zur Einhaltung der Schuldenbremse zurückzukehren. Rehbergs Fraktionskollegin Antje Tillmann (CDU) erinnerte an die Arbeit der Föderalismuskommission, der sie angehört hatte und in der die Schuldenbremse vorbereitet worden war. Niemand, so wies sie die Argumentation Boehringers zurück, habe damals verlangt, dass der Staat erst die Kontrolle verlieren muss, bevor die Schuldenbremse ausgesetzt werden kann. "Wir wollten, dass der Staat die Kontrolle behält."

Otto Fricke (FDP) stimmte der AfD-Fraktion in einigen inhaltlichen Kritikpunkten am Haushalt 2021 zu, aber nicht in ihrer Forderung nach einem Gang vors Bundesverfassungsgericht. Zurecht wiesen Verfassungsrechtler darauf hin, dass das oberste Verfassungsorgan in der Krise nicht die Exekutive sei, sondern die Legislative, das Parlament. Der AfD-Antrag verschiebe aber die Entscheidung auf die Judikative, und "da kann ein Parlament nach meiner Meinung nicht mitmachen". Karsten Klein (FDP) bezeichnete das Aussetzen der Schuldenbremse in der jetzigen Situation als richtig, sonst wäre der Staat "in dieser Krise nicht so handlungsfähig gewesen". Klein wandte sich aber ausdrücklich gegen ein längeres Aussetzen der Schuldenbremse. Über "Nachjustierungen" der Schuldenbremse nach Überwinden der akuten Krise sei er jedoch bereit zu reden.

Dennis Rohde (SPD) verwies darauf, dass infolge der Pandemie auch in den nächsten Jahren die Staatseinnahmen geringer ausfallen würden. Gleichwohl stünden Aufgaben an, die man nicht negieren könne. Rohde nannte den Kampf gegen den Klimawandel, die Digitalisierung, aber auch den Ausbau des öffentlichen Gesundheitswesen. Zudem wäre es ein fataler Fehler, jetzt das soziale Sicherungssystem zusammenzustreichen. Man müsse daher fragen: "Wo kommen diese Milliarden eigentlich her?" Deshalb müsse man jenseits der Frage "Schuldenbremse ja oder nein" über deren Anwendung und Ausgestaltung in den nächsten Jahren diskutieren.

Hier vertrat Gesine Lötzsch (Linke) eine dezidiertere Ansicht: "Die Schuldenbremse ist das falsche Mittel, sie muss weg." Sie habe zu einem "unglaublichen Investitionsstau" geführt und damit "unser Land um mindestens zehn Jahre zurückgeworfen". Deshalb würden mit der Schuldenbremse auch nicht kommende Generationen ent-, sondern belastet. Ganz anders positionierte sich Anja Hajduk (Grüne). Sie stimmte der ursprünglichen Aussage von Kanzleramtsminister Braun zu und nannte diese "nicht skandalös, sondern schlicht ehrlich". Man dürfe nicht massiv in den erhofften Aufschwung 2022 hineinsparen. Hajduk forderte die Union auf, darüber zu diskutieren. "Wir wollen die Schuldenbremse nicht abschaffen, wir wollen sie ergänzen und erweitern um eine Investitionsregel", erklärte sie, "damit man im nächsten Jahrzehnt Zukunftsinvestitionen finanzieren kann".