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Editorial : Wer schuldet Klimaschutz?

Das Klima ist längst ein Fall für die Gerichte, die Klimaschutzreform reagiert hierauf. Doch nicht nur die Richter können das Klima schützen.

26.04.2024
2024-04-26T15:54:12.7200Z
2 Min

Wer hat nun recht? Die Frage ist beim Klimaschutz mittlerweile wörtlich zu nehmen, denn er ist zunehmend ein Fall für die Gerichte. Diese Verfahren scheinen auch eine der Triebfedern für die Reform des Klimaschutzgesetzes gewesen zu sein, mit der die Ampel nun so etwas wie die gesamtschuldnerische Haftung der Bundesregierung für Klimasünden eingeführt hat.

Feine Sache für das Klima?

An sich ist es eine feine Sache, als Gläubiger gleich gegenüber mehreren Schuldnern die eigenen Ansprüche durchsetzen zu können. Denn kann oder will ein Schuldner nicht leisten, muss das dann einer der anderen tun. Mit dem neuen Gesetz hat der Klimaschutz nun alle Bundesminister als Gesamtschuldner bekommen. Aber ist das tatsächlich eine feine Sache für das Klima?

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Auf jeden Fall hilft es der Bundesregierung, sie wurde nämlich Ende vergangenen Jahres vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu verurteilt, ein Sofortprogramm zu beschließen, um die Klimaziele im Gebäude- und Verkehrssektor einzuhalten. Das Urteil ist nun Makulatur, denn das Klima hat keinen Anspruch mehr darauf, dass alle Bereiche einzeln ihren Beitrag zu seinem Schutz leisten. Es genügt, wenn die Bundesregierung insgesamt die Klimaziele einhält, und das tut sie für 2023. Es gab dort den stärksten Rückgang an CO2-Emissionen seit 1990. Beim Verkehr riss man die Ziele aber deutlich.

Karlsruhe stellt sich nicht in den Weg

Nun ist das juristisch künftig ohne Belang. Minister Volker Wissing (FDP) hat mit seinen zuletzt geäußerten Hinweisen auf mögliche Fahrverbote den monatelangen Streit um diese Änderung im Gesetz fast herbeigedroht. Innerhalb weniger Tage konnte sich die Koalition am Ende einigen und anders als beim Heizungsgesetz im Sommer hatte auch das Bundesverfassungsgericht keine Einwände gegen eine zügige Abschlussberatung im Bundestag, nach monatelangem Stillstand dort. Thomas Heilmann (CDU) hatte dies Karlsruhe erneut zur Prüfung vorgelegt.

Den neuen Gedanken der Gesamtschuld beim Klimaschutz kann im Verkehrssektor übrigens jeder selbst leben. Zwar wird es nun weder Fahrverbote noch ein neues Tempolimit geben, es ist trotzdem nicht verboten, langsamer oder weniger zu fahren, um das Klima zu schützen. Oder man nimmt keine Rücksicht, dann müssen es erstmal die anderen richten, so ist das mit der Gesamtschuld.