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Attraktivität der Freiwilligendienste : Freiwilligendienst ist künftig auch in Teilzeit möglich

Mit dem Freiwilligenteilzeitgesetz möchte die Bundesregierung das Engagement von jungen Menschen stärken.

26.04.2024
2024-04-26T15:27:09.7200Z
2 Min

Im Oktober 2023 hat die Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste in Sachsen (LAG) gefordert, Freiwilligendienste im sogenannten "Weißen Bereich", also in Pflege und Fürsorge, attraktiver zu machen. Zwar sind Freiwilligendienste bei Schulabgängern sehr beliebt, aber die geringe Entlohnung für eine in Vollzeit erbrachte Arbeit hält viele junge Menschen davon ab, sich auf diese Weise zu engagieren. Das sorgt schon seit Jahren für politische Diskussionen. Aber mehr Geld zu zahlen, ist für viele Träger nicht drin. Zum anderen, schreibt die LAG Sachsen, seien Engagements im kulturellen und ökologischen Bereich bei Jugendlichen beliebter als in Pflegeeinrichtungen. "Dieser Rückgang im Freiwilligendienst korrespondiert mit dem bundesweiten Fachkräfte- und Nachwuchsmangel", warnt die LAG.

Foto: picture alliance/dpa

Im Einsatz fürs Gemeinwohl: Zwei Freiwillige unterstützen ein Forstamt in Hessen beim Wiederaufforsten eines Waldgebietes.

Auf der Tagesordnung des Bundestages stand am Freitag ein Gesetz zur Abstimmung, von dem sich die Verantwortlichen erhoffen, dass es die Attraktivität der Freiwilligendienste steigert. Denn ohne freiwilliges Engagement, egal in welchem Alter, würde es einen Großteil der zivilgesellschaftlichen Angebote nicht geben. Das betonten die Abgeordneten aller Fraktionen in den vorangegangenen Debatten zu diesem Gesetz immer wieder. Genauso einhellig, nämlich einstimmig, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Freiwilligenteilzeitgesetz in geänderter Fassung angenommen.

Die Bedingungen werden gelockert

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können.

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Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.

Anspruch auf Urlaub wird geregelt

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die geplante Obergrenze für die Höhe der Mobilitätszuschläge wieder aus dem Entwurf gestrichen. Zur Begründung heißt es, es sei davon auszugehen, dass die Einsatzstellen zusammen mit den Freiwilligen einen angemessenen Betrag vereinbaren werden. Außerdem wurde der Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz gestrichen. Stattdessen wird der Urlaubsanspruch im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt. So sollen zum Beispiel Freiwillige bei einjähriger Vollzeittätigkeit 20 Tage Urlaub bekommen.