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Abgehörtes Gespräch über "Taurus" : Bundesanwaltschaft ermittelt nach "Taurus"-Leak

Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach der Bundeswehr-Abhöraffäre. Im Bundestag sorgt die Weitergabe von vertraulichen Infos aus dem Verteidigungsausschuss für Ärger.

22.03.2024
2024-03-22T16:59:29.3600Z
2 Min

Im Fall des abgehörten Gesprächs zwischen Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz und drei weiteren hohen Offizieren der Bundeswehr über Einsatzszenarien für den Marschflugkörper "Taurus" im Ukraine-Krieg leitet die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen Unbekannt ein. Dies sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in Karlsruhe. Es bestehe der Verdacht auf "geheimdienstliche Tätigkeit". Russland hatte die mitgeschnittene Schaltkonferenz Anfang März veröffentlicht.

Ermittelt werden soll auch wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über den "Taurus"-Marschflugkörper aus der nicht öffentlichen Sondersitzung des Verteidigungsausschusses am 11. März an die Presse. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erteilte auf Antrag der Ausschussvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) die nötige Ermächtigung für Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Konkret geht es um technische Details zur Zieldatenplanung, über die der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, dem Ausschuss berichtet hatte.

Bundestagspräsidentin Bas verwundert über hohe Zahl der Sitzungsteilnehmer

Bas hatte ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass an der Sitzung nach Angaben Strack-Zimmermanns 105 Personen teilgenommen hätten und die Ausschussvorsitzende dies zugelassen habe. Strack-Zimmermann entgegnete, dass der Ausschuss 38 Mitglieder habe. An den Sitzungen nähmen neben den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern auch deren Mitarbeiter teil. Zwei Drittel der Teilnehmer seien aber von Bundesministerien und Landesvertretungen entsandt worden. Dies sei deren verbrieftes Recht. Der Bundestagspräsidentin warf sie vor, offenbar die Geschäftsordnung des Bundestages nicht zu kennen.

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Daraufhin stellt eine Sprecherin des Bundestages gegenüber der Nachrichtenagentur AFP klar, dass die Geschäftsordnung zwar einem relativ großen Personenkreis das Recht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen einräume. Doch hätten zum Zutritt Berechtigte nicht automatisch das Recht, auch an allen Sitzungen teilzunehmen, wenn es darin um als geheim eingestufte Inhalte geht. Parlamentspräsidentin Bas habe bei einer Sitzung mit den Vorsitzenden aller sicherheitsrelevanten Ausschüsse im Oktober 2023 auf die Notwendigkeit einer Zutrittsbegrenzung nach dem "need-to-know-Prinzip" und die Möglichkeiten, die dafür zur Verfügung stehen, hingewiesen.