Piwik Webtracking Image

Bundeswehr : Schnellere und einfachere Entlassung von Verfassungsfeinden

Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten sollen zukünftig einfacher und schneller entlassen werden können.

20.10.2023
2024-01-30T13:45:18.3600Z
1 Min

Verfassungsfeindliche Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr sollen zukünftig einfacher und schneller aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beriet und ihn zur weiteren Beratung in den Verteidigungsausschuss überwies.

Der Entwurf sieht vor, dass Zeit- und Berufssoldaten, die bereits mehr als vier Jahre in den Streitkräften dienen, durch einen Verwaltungsakt aus dem Dienst entlassen werden können, wenn sie in "schwerwiegender Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" gerichtet sind. Zu diesem Tatbestand sollen alle Bestrebungen zählen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder darstellen, die durch Anwendung von Gewalt oder deren Vorbereitung die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz), gerichtet sind.

Bundesregierung: Disziplinarverfahren dauern bis zu vier Jahre

Nach der derzeitigen Rechtslage können Zeit- und Berufssoldaten nach vier Jahren Dienst erst nach Abschluss eines rechtskräftigen Disziplinarverfahrens entlassen werden. In der Praxis dauern solche Disziplinarverfahren nach Angaben der Bundesregierung jedoch durchschnittlich bis zu vier Jahre. Dies sei nicht hinzunehmen, zumal die Soldaten während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung.