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Schon gewusst? : Der Parlamentarische Rat in Zahlen

61 Männer und vier Frauen gehörten dem Parlamentarischen Rat an - und was man noch so wissen sollte.

11.04.2023
2024-03-05T13:15:34.3600Z
2 Min
Foto: picture-alliance / akg-images | akg-images

Ein Schild weist den Weg zum Parlamentarischen Rat in Bonn.

Mit 61 männlichen und vier weiblichen Mitgliedern kam der Parlamentarische Rat auf einen Frauenanteil von gerade einmal 6,15 Prozent, der aber wenigstens ausreichte, um den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz zu verankern. Dabei gehörten dem Gremium insgesamt sogar 77 Persönlichkeiten an, wenn man zu den 65 stimmberechtigten Abgeordneten neben ihren fünf Kollegen aus West-Berlin mit lediglich beratendem Status auch die sieben zählt, die nach insgesamt sechs Mandatsniederlegungen von Ratsmitgliedern sowie dem Tod eines Abgeordneten nachrückten. An der Zahl der "Mütter" des Grundgesetzes änderte sich dadurch nichts, auch wenn ihr Anteil gemessen an der Gesamtzahl von 77 bei noch bescheideneren 5,19 Prozent lag.

Ältestes Mitglied des Parlamentarischen Rates war der am 5. April 1875 gut vier Jahre nach der Bismarckschen Reichsgründung geborene Sozialdemokrat Adolph Schönfelder, der die Beratungen mit 73 Jahren als Alterspräsident am 1. September 1948 eröffnete. Mit 33 Jahren am jüngsten war damals der CSU-Abgeordnete Kaspar Seibold, am 14. Oktober 1914 kurz nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges geboren. Letztes noch lebendes Mitglied war der 2005 im Alter von 96 Jahren gestorbene Hannsheinz Bauer (SPD). Das Durchschnittsalter lag bei rund 54 Jahren.

Auf jedes Ratsmitglied entfielen etwa 75.000 Bürgerinnen und Bürger

Die stärksten Fraktionen im Parlamentarischen Rat bildeten CDU/CSU und SPD mit jeweils 27 Sitzen vor den Liberalen mit fünf, während die Deutsche Partei (DP), die KPD und die Zentrumspartei mit jeweils zwei Abgeordneten vertreten waren. Auf ein Mitglied des Parlamentarischen Rates kamen etwa 750.000 Einwohner. Die meisten Abgeordneten, nämlich 17, stellte Nordrhein-Westfalen vor Bayern mit 13 und Niedersachsen mit neun, gefolgt von Hessen mit sechs und Württemberg-Baden mit fünf. Je vier Abgeordnete entfielen auf Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, während Baden, Hamburg und Württemberg-Hohenzollern jeweils zwei Mitglieder entsandten und Bremen eins.

Etwa zwei Drittel der Ratsmitglieder hatten zeitgleich ein Landtagsmandat, zwölf waren Landesminister. Elf hatten schon dem Reichstag angehört, und mit Wilhelm Heile (DP), Paul Löbe (SPD) und Helene Weber (CDU) waren drei bereits als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung an der Erarbeitung der Reichsverfassung von 1919 beteiligt gewesen.

Theodor Heuss und Konrad Adenauer kamen wenig später ins Amt

Zahlreiche Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren zur NS-Zeit von Verfolgung, Inhaftierung oder Berufsverbot betroffen, mehrere ins Ausland geflohen, manche in Konzentrationslager gesperrt. Einige hatten auch Karriere machen können oder waren in unterschiedlicher Weise in das NS-System verstrickt.

Drei Dutzend Mitglieder des Rates gehörten später dem Bundestag an. Als Ministerpräsidenten von Hessen beziehungsweise Niedersachsen sollten Georg August Zinn und Georg Diederichs (beide SPD) auch als Bundesratspräsidenten amtieren und mit Hermann Höpker-Aschoff ein weiteres Mitglied Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Theodor Heuss wurde am 12. September 1949 zum ersten Bundespräsidenten der neuen Republik gewählt und drei Tage danach der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer (CDU), zum ersten Bundeskanzler.