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Vor 10 Jahren... : Bundestag setzt erstmals Hauptausschuss ein

Nach der Bundestagswahl 2013 taten sich Union und SPD schwer, eine Regierung zu bilden. 47 Abgeordnete ersetzten ab dem 28. November knapp drei Wochen das Parlament.

16.11.2023
2024-02-28T11:05:51.3600Z
1 Min

Sondierungsgespräche, Koalitionsverhandlungen, Mitgliederentscheid: Nach der Bundestagswahl 2013 taten sich Union und SPD schwer, eine Regierung zu bilden. Der Bundestag war deshalb nur beschränkt handlungsfähig. Die Groko-Parteien wollten nämlich vor der Regierungsbildung keine Ausschüsse bilden, die für die Arbeit des Parlaments von entscheidender Bedeutung sind.

Nicht beschlussfähig: Am 28.November 2013 setzte der 18. Bundestag erstmals einen Hauptausschuss ein.   Foto: picture alliance/dpa/Ole Spata

Zu aufwendig, hieß es, weil weder Ressortzuschnitte klar noch Ministerposten vergeben waren - Mitglieder der Regierung gehören in der Regel keinen Ausschüssen an. Erstmals in der Geschichte setzte der Bundestag daher am 28. November 2013, mehr als zwei Monate nach der Wahl, einen sogenannten Hauptausschuss ein, der vorübergehend Gesetzentwürfe und Anträge beraten sollte.

"Wir können uns von Schwarz-Rot nicht länger hinhalten lassen", kritisierte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, den Schritt. Die Linken nannten die Einsetzung des Hauptausschusses gar grundgesetzwidrig. Dem Gremium gehörten 23 Abgeordnete aus der Union und 14 SPD-Parlamentarier an, Grüne und Linke stellten jeweils fünf Mitglieder. Vorsitzender war Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Gleich in der ersten Arbeitssitzung kam es zum Eklat: Die Vertreter der Linken verließen die Sitzung, weil Union und SPD Gesetzentwürfe ihrer Partei nicht behandeln wollten. Mitte Dezember bildeten Union und SPD endlich eine Regierung. Am 19. Dezember wurde der Hauptausschuss mit der Konstituierung von 22 ständigen Ausschüssen aufgelöst. Er blieb nicht der letzte: Auch nach den Bundestagswahlen 2017 und 2021 wurde ein Hauptausschuss eingesetzt.