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Nach dem Karlsruher Urteil : Der Rotstift regiert im Klima- und Transformationsfonds

Der Klima- und Transformationsfonds wird erheblich zusammengestrichen. Grund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

03.02.2024
2024-02-02T12:32:14.3600Z
3 Min

Beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) musste die Koalition im parlamentarischen Verfahren kräftig eingreifen. Das Sondervermögen war vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem November 2023 unmittelbar betroffen: Mit dem für verfassungswidrig und nichtig erklärtem zweiten Nachtragshaushalt hatte die Koalition 60 Milliarden Euro an 2021 nicht benötigten Kreditermächtigungen in den Fonds übertragen. Die sind nun futsch.

Damit steht die finanzielle Planung für langfristig angelegte klima-, transformations- und wirtschaftspolitische Projekte in Frage. Man habe "harte Sparentscheidungen" treffen müssen, sagte SPD-Haushälter Dennis Rohde am Freitag über die Planung für den KTF.

Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens spiegelt das wider: In diesem Jahr sind Ausgaben von 49,13 Milliarden Euro für Investitionen, Zuweisungen und Zuschüsse vorgesehen. Im Regierungsentwurf des Haushaltsplanes - der vor dem Urteil aus Karlsruhe entstand - waren noch 57,6 Milliarden Euro dafür ausgewiesen. Ein Minus von satten 15 Prozent. Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die nächsten Haushaltsjahre zeigt sich der Rotstift deutlich. Die Einnahmen speisen sich zum einen aus dem Emissionshandel. Dafür sind in diesem Jahr 8,19 Milliarden Euro veranschlagt. Hinzu treten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die mit 12,25 Milliarden Euro veranschlagt sind, 1,3 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Zum anderen ist eine Entnahme aus der Rücklage, das sind alte Kreditermächtigungen, in Höhe von 29,01 Milliarden Euro vorgesehen.

Von 65 Millionen auf 10.000 Euro - manchen Titel trifft es sehr hart

Gekürzt wird etwa bei den Modellprojekten im Öffentlichen Personennahverkehr. 127 Millionen Euro beträgt der Ansatz nach 141 Millionen Euro im Entwurf. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre ab 2027 - rund 27 Millionen Euro - sind gestrichen. Auch bei den Mitteln für die energetische Stadtsanierung fielen die VE für die nächsten Haushaltsjahre fast komplett dem Rotstift zum Opfer - von 65 Millionen Euro auf 10.000 Euro - der 2024er-Ansatz liegt bei 45,3 statt bei 78,3 Millionen Euro. Für die "Maßnahmen zur Weiterentwicklung Elektromobilität" sind mit 359 Millionen Euro rund 86 Millionen Euro weniger vorgesehen als im Entwurf, die VE wurden von 350 Millionen Euro auf 64 Millionen Euro zusammengestrichen.

Zusammengestrichen wurde auch die Förderung zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Rund 70 Millionen Euro statt 84 Millionen Euro im Entwurf stehen in diesem Jahr zur Verfügung, die VE fallen mit 100 Millionen Euro um knapp 650 Millionen Euro geringer aus. Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz sollen in diesem Jahr mit 742 Millionen Euro statt mit 963 Millionen Euro bezuschusst werden können, die VE steigen aber auf 2,84 Milliarden Euro gegenüber 2,8 Milliarden Euro im Entwurf.

Für die Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen sind 2024 nur noch zehn Millionen Euro nach 29 Millionen Euro im Regierungsentwurf vorgesehen, die VE wurden von 83 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro zusammengestrichen. Bei der Förderung für Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien halbierten die Haushälter den Ansatz auf 50 Millionen Euro in 2024 und für die VE auf 575 Millionen Euro. Für Zuschüsse zum Kauf elektronisch betriebener Fahrzeuge sind nur noch 210 Millionen statt 910 Millionen Euro vorgesehen, die VE sind von 90 Millionen Euro auf null gesetzt worden. Quasi auf null gefahren wurde die Ausgaben im Titel "Rohstoffe für die Transformation". Der Regierungsentwurf hatte 2024 24 Millionen Euro vorgesehen und VE von 356 Millionen Euro.

Aufgestockt wurden Zuschüsse an stromintensive Unternehmen

Erhöht werden hingegen die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen, und zwar auf 3,9 Milliarden Euro nach 2,63 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Ebenfalls mehr Mittel sind für die "Anpassung urbaner und ländliche Räume an den Klimawandel" vorgesehen, und zwar 277 Millionen Euro nach 118 Millionen Euro im Entwurf - das Programm bezog sich damals aber nur auf urbane Räume. Als VE sind 277,2 Millionen Euro vorgesehen.

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Auch für die "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" stehen weiter Gelder zur Verfügung. Für 2024 sind es 125 Millionen Euro nach 112 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Für die nächsten Jahre sind weitere 416 Millionen Euro als VE ausgebracht. Das war im Entwurf noch nicht vorgesehen.

Neu im Wirtschaftsplan ist der Titel für Wohneigentumsförderungen, unter dem die Wohneigentumsförderung für Familien und das Programm "Jung kauft Alt" aufgeführt sind, dafür sind 49 Millionen Euro in diesem Jahr und 676 Millionen Euro als VE eingestellt.

Umstrittener Umgang mit Krediten

In den Haushaltsdebatten umstritten war die Frage, wie die genutzten Kreditermächtigungen im Sondervermögen zu qualifizieren sind. Aus Sicht von Union und AfD hätten die so aufgenommenen Schulden nach dem Verfassungsgerichtsurteil auf die Schuldenregel angerechnet werden müssen. Die Koalition teilt diese Auffassung nicht.