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STAATSSCHUTZSTRAFRECHTGastkommentar : Gaukelwerk

02.02.2009
2023-08-30T11:23:45.7200Z
1 Min

Wer sich in einem Terrorcamp zum Bombenleger ausbilden lässt, soll sich nach dem Willen der Großen Koalition künftig strafbar machen -jedenfalls dann, wenn sich seine Bombenpläne als staatsgefährdend erweisen. Was Union und SPD da in den Bundestag eingebracht haben, klingt auf den ersten Blick ebenso plausibel wie überfällig.

Und doch ist es nicht viel mehr als politische Gaukelei! Denn dem Bürger wird suggeriert, mit der Ergänzung des Strafrechtes werde eine weitere Lücke im Sicherheitsnetz geschlossen und ein terroristischer Anschlag damit wieder ein Stück unwahrscheinlicher. Dagegen aber spricht einiges - vor allem die Plausibilität.

Tatsache ist: Attentäter wie die des 11. September wären problemlos auch durch die vermeintlich engeren Maschen der neuen Rechtslage geschlüpft. Und selbsternannte Gotteskrieger wie der inzwischen zur Al-Qaida-Elite zählende Deutsch-Marrokkaner Bekkay Harrach machen gar keinen Hehl daraus, dass sie sich an Orten aufhalten, die der deutsche Gesetzgeber nun juristisch zu No-Go-Areas erklären soll.

Die Vorstellung, Justiz und Sicherheitsbehörden könnten Terror verhindern, indem sie quasi schon die Absicht unter Strafe stellen, ist so nachvollziehbar wie irreal. Wenn die Neuregelung überhaupt ei-

nen Sinn macht, dann nur als Beweis, dass Union und SPD sich noch in Fragen der inneren Sicherheit

verständigen können. Und sei es auch nur auf Tand und Flitter.