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Hilfen für Schwangere

SPÄTABTREIBUNG Ärzte werden in die Pflicht genommen

18.05.2009
2023-08-30T11:23:57.7200Z
2 Min

Deutschlands Ärzte haben künftig eine umfassende Beratungspflicht vor möglichen Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Diese Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschloss der Bundestag am 13. Mai. In namentlicher Abstimmung nahmen die Abgeordneten einen Gesetzentwurf an, in dem die Vorlagen (16/11106, 16/11347, 16/11330) von drei Parlamentariergruppen um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Ina Lenke (FDP) zusammengeführt worden waren. Dieser Gesetzentwurf erhielt 326 Ja- und 234 Nein-Stimmen. Enthaltungen gab es keine.

Mit dem Gesetz werden Ärzte in Zukunft verpflichtet, eine werdende Mutter über alle medizinischen und psychosozialen Auswirkungen der möglichen Fehlbildung des Kindes zu beraten. Zwischen der Diagnose und der Erlaubnis für einen Schwangerschaftsabbruch soll eine mindestens dreitägige Bedenkzeit liegen. Hintergrund der Initiative sind Studien, denen zufolge die meisten Frauen ihre ungeborenen Kinder vorgeburtlichen Untersuchungen unterziehen lassen, sich allerdings allein gelassen fühlen, wenn der Befund darauf hindeutet, dass das Kind behindert oder nicht lebensfähig sein könnte. Die Folge sei, dass vor allem behinderte Kinder abgetrieben würden.

Aufgrund der Annahme dieses Gesetzes wurde über eine weitere Vorlagen (16/12664) der Abgeordneten um Christel Humme (SPD) nicht mehr abgestimmt. Die Unterstützer hatten den Arzt zwar zu einer Beratung schon vor einer Pränataldiagnostik verpflichten wollen, jedoch beschränkt auf medizinische Aspekte. Der Arzt hätte die Frau außerdem auf ihr Recht auf psychosoziale Beratung hinweisen sollen. Angenommen wurde hingegen ein Antrag (16/11342), der etwa bessere Lebensbedingungen für Behinderte erreichen soll. Er erhielt 461 Ja- und 62 Nein-Stimmen bei 33 Enthaltungen. Er war ebenfalls von Humme eingebracht worden. Ein Antrag von Kirsten Tackmann (Die Linke) und anderen (16/11377), der das Recht der Frau auf alleinige Bestimmung über ihre Schwangerschaft betonte, wurde mit 498 Nein- gegen 48 Ja-Stimmen abgelehnt. Elf Abgeordnete enthielten sich.